In einer zweiten, erst zu leistenden Ausbaustufe können dann die Zitierregeln pro Fach dargestellt werden, siehe die folgende Liste – adaptiert nach der Systematik der [[https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009519&FassungVom=2020-08-23&Artikel=&Paragraf=&Anlage=2&Uebergangsrecht= Wissenschafts- und Kunstzweige, Anlage 2 zu § 10 der Wissensbilanz-Verordnung 2016]]: | In einer zweiten, erst zu leistenden Ausbaustufe können dann die Zitierregeln pro Fach dargestellt werden, siehe die folgende Liste – adaptiert nach der Systematik der [[https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009519&FassungVom=2020-08-23&Artikel=&Paragraf=&Anlage=2&Uebergangsrecht= Wissenschafts- und Kunstzweige, Anlage 2 zu § 10 der Wissensbilanz-Verordnung 2016]]: |