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Version vom 16. November 2021, 10:39 Uhr
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K
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<th>'''3. Wörtlich Übernommenes muss immer in Anführungszeichen gesetzt oder optisch hervorgehoben werden.'''</th>
<th>'''3. Wörtlich Übernommenes muss immer in Anführungszeichen gesetzt oder optisch hervorgehoben werden.'''</th>
−
<td class="color-table-2">Da es selten wörtliche Zitate gibt, ist die Regel
nicht
von
Belang
.</td>
+
<td class="color-table-2">Da es selten wörtliche Zitate gibt, ist die Regel
nur
von
untergeordneter Bedeutung
.</td>
<td class="color-table-2">Mitunter genügt eine Quellenangabe zu Beginn eines Kapitels.</td>
<td class="color-table-2">Mitunter genügt eine Quellenangabe zu Beginn eines Kapitels.</td>
<td class="color-table-2">Nur gültig, wenn wörtliche Zitate in der jeweiligen Disziplin üblich sind.</td>
<td class="color-table-2">Nur gültig, wenn wörtliche Zitate in der jeweiligen Disziplin üblich sind.</td>
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,
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,
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,
Prüfer
,
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