Anmerkung: Die roten Markierungen der Plagiatssoftware zeigen Übereinstimmungen mit der in Fußnote 24 genannten Quelle auf. Das Fußnotenzeichen 24 wurde am Ende des Absatzes so platziert, dass das Ausmaß der Übernahme und der Inhalt der Übernahme unklar sind. Zudem wurde der Inhalt entgegen der Konvention für ein sinngemäßes Zitat nicht komplett in eigenen Worten wiedergegeben. Da nicht klar ist, ob der Verfasser sich hier Arbeit ersparen wollte (Täuschungsmoment) oder er im guten Glauben war, es richtig zu machen, liegt (im Sinne des ''In dubio pro reo'') kein Plagiat, sondern ein Zitierfehler vor. | Anmerkung: Die roten Markierungen der Plagiatssoftware zeigen Übereinstimmungen mit der in Fußnote 24 genannten Quelle auf. Das Fußnotenzeichen 24 wurde am Ende des Absatzes so platziert, dass das Ausmaß der Übernahme und der Inhalt der Übernahme unklar sind. Zudem wurde der Inhalt entgegen der Konvention für ein sinngemäßes Zitat nicht komplett in eigenen Worten wiedergegeben. Da nicht klar ist, ob der Verfasser sich hier Arbeit ersparen wollte (Täuschungsmoment) oder er im guten Glauben war, es richtig zu machen, liegt (im Sinne des ''In dubio pro reo'') kein Plagiat, sondern ein Zitierfehler vor. |