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<th>'''3. Wörtlich Übernommenes muss immer in Anführungszeichen gesetzt oder ­optisch hervorgehoben werden.'''</th>
 
<th>'''3. Wörtlich Übernommenes muss immer in Anführungszeichen gesetzt oder ­optisch hervorgehoben werden.'''</th>
 
<td class="color-table-2">Da es selten wörtliche Zitate gibt, ist die Regel nur von untergeordneter Bedeutung.</td>
 
<td class="color-table-2">Da es selten wörtliche Zitate gibt, ist die Regel nur von untergeordneter Bedeutung.</td>
<td class="color-table-2">Mitunter genügt eine Quellenangabe zu Beginn eines ­Kapitels.</td>
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<td class="color-table-2">Mitunter genügt eine Quellenangabe zu Beginn eines Kapitels.</td>
 
<td class="color-table-2">Nur gültig, wenn wörtliche Zitate in der jeweiligen Disziplin üblich sind.</td>
 
<td class="color-table-2">Nur gültig, wenn wörtliche Zitate in der jeweiligen Disziplin üblich sind.</td>
 
<td class="color-table-2">Gilt nicht prinzipiell für Normtexte und Rechtsprechung.</td>
 
<td class="color-table-2">Gilt nicht prinzipiell für Normtexte und Rechtsprechung.</td>

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