Vorlage:Bild-frei: Unterschied zwischen den Versionen

Aus zitieren.at – Das Zitier-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[unmarkierte Version][unmarkierte Version]
K
(Kat erg.)
 
(41 dazwischenliegende Versionen von 24 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
<div id="Vorlage_Bild-UN">
 
 
{| {{Lizenzdesign2}}
 
{| {{Lizenzdesign2}}
| [[Bild:Green copyright.svg|55px]]
+
| [[Datei:SemiPD-icon.svg|link=|alt=|55px]]
| Der Urheberrechtsinhaber [[Media:{{PAGENAME}}|dieser Datei]] hat für sie unentgeltlich ein '''einfaches Nutzungsrecht ohne jegliche Beschränkungen und Bedingungen für jedermann''' eingeräumt. Dieses gilt unabhängig von Ort und Zeit und ist unwiderruflich.
+
| <span class="licensetpl_long">Der Urheberrechtsinhaber dieser Datei hat ein '''unentgeltliches, bedingungsloses Nutzungsrecht für jedermann ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkung''' eingeräumt.</span>
  
Das Einräumen dieses Nutzungsrechtes geschah entweder explizit oder basiert auf einer Übergabe in die „public domain“, was als konkludente Willenserklärung, die Datei zur uneingeschränkten Nutzung freigeben zu wollen, anzusehen ist.
+
<small>Bei der Einräumung dieses Nutzungsrechtes ist nur der wirkliche Wille des Urhebers und nicht der buchstäbliche Sinn des Ausdrucks erheblich. Daher wird dieses Nutzungsrecht insbesondere auch bei der rechtlich in Deutschland und Österreich nicht möglichen Übergabe durch den Urheber in die ''Gemeinfreiheit'' bzw. ''Public Domain'' angewendet.</small>
 
|}
 
|}
</div>
+
<noinclude>[[Kategorie:Vorlage:Bilderlizenzen|frei]]</noinclude>
<includeonly>[[Kategorie:UN-Bild|{{PAGENAME}}]]</includeonly>
 
<noinclude>[[Kategorie:Vorlage:Lizenz für Bilder|{{PAGENAME}}]]</noinclude>
 

Aktuelle Version vom 27. Juni 2021, 16:18 Uhr

Der Urheberrechtsinhaber dieser Datei hat ein unentgeltliches, bedingungsloses Nutzungsrecht für jedermann ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkung eingeräumt.

Bei der Einräumung dieses Nutzungsrechtes ist nur der wirkliche Wille des Urhebers und nicht der buchstäbliche Sinn des Ausdrucks erheblich. Daher wird dieses Nutzungsrecht insbesondere auch bei der rechtlich in Deutschland und Österreich nicht möglichen Übergabe durch den Urheber in die Gemeinfreiheit bzw. Public Domain angewendet.