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Die fünf Grundregeln sind gleichsam der kleinste gemeinsame Nenner für das korrekte Zitieren in wissenschaftlichen Arbeiten, gültig von der Altertumswissenschaft bis zur Zoologie:
 
Die fünf Grundregeln sind gleichsam der kleinste gemeinsame Nenner für das korrekte Zitieren in wissenschaftlichen Arbeiten, gültig von der Altertumswissenschaft bis zur Zoologie:
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# '''Quellenkritischer Umgang (Grundregel der Quellenkritik):''' Wissenschaft zitiert in der Regel Wissenschaft oder die empirischen Gegenstände (Texte) ihrer Beschreibungen (in der Rechtswissenschaft etwa Gesetzesnormen und Judikatur, in der Theologie Bibeltexte u.a. Überlieferungen usw.). Absolute Vorsicht ist jedoch geboten, wenn sich Wissenschaft auf den ''Informationsgehalt'' von Quellen aus anderen sozialen Systemen stützt – wie etwa von massenmedialen Quellen, von Presseaussendungen politischer Parteien oder von Darstellungen kommerzieller Unternehmenswebsites – und diese nicht-wissenschaftlichen Quellen gleichrangig wie wissenschaftliche Quellen behandeln möchte. Inhalte von anderen sozialen Systemen müssen stets genau geprüft (gegengecheckt) und, wenn überhaupt, mit größter Vorsicht und mit klarem Vorbehalt zitiert werden. Manchmal sind derartige Quellen auch in der Wissenschaft gar nicht ''zitierfähig''. Zur Quellenkritik gehört daher zuallererst immer auch die Prüfung, ob eine Quelle überhaupt zitierfähig ist. Für das Online-Lexikon Wikipedia herrscht etwa in den einzelnen Wissenschaftsdisziplinen zunehmend der Konsens, dass dies nicht der Fall ist.
 
# '''Quellenkritischer Umgang (Grundregel der Quellenkritik):''' Wissenschaft zitiert in der Regel Wissenschaft oder die empirischen Gegenstände (Texte) ihrer Beschreibungen (in der Rechtswissenschaft etwa Gesetzesnormen und Judikatur, in der Theologie Bibeltexte u.a. Überlieferungen usw.). Absolute Vorsicht ist jedoch geboten, wenn sich Wissenschaft auf den ''Informationsgehalt'' von Quellen aus anderen sozialen Systemen stützt – wie etwa von massenmedialen Quellen, von Presseaussendungen politischer Parteien oder von Darstellungen kommerzieller Unternehmenswebsites – und diese nicht-wissenschaftlichen Quellen gleichrangig wie wissenschaftliche Quellen behandeln möchte. Inhalte von anderen sozialen Systemen müssen stets genau geprüft (gegengecheckt) und, wenn überhaupt, mit größter Vorsicht und mit klarem Vorbehalt zitiert werden. Manchmal sind derartige Quellen auch in der Wissenschaft gar nicht ''zitierfähig''. Zur Quellenkritik gehört daher zuallererst immer auch die Prüfung, ob eine Quelle überhaupt zitierfähig ist. Für das Online-Lexikon Wikipedia herrscht etwa in den einzelnen Wissenschaftsdisziplinen zunehmend der Konsens, dass dies nicht der Fall ist.
 
# '''Richtigkeit der Quellenangabe(n) (erste Grundregel der Quellentransparenz):''' Jeder wörtlich oder sinngemäß zitierte Inhalt muss sich in der jeweils angegebenen Quelle auch wirklich befinden.<ref>In der Regel wird dies sichergestellt, indem das ''Original'' aufgesucht wird. Allerdings verlassen wir hier bereits die Ebene der für alle Disziplinen gültigen Grundregeln.</ref>  ''Wo'' allerdings diese Quellenangabe platziert werden soll und ''wie'' diese Quellenangabe formal auszusehen hat, das unterscheidet sich von Wissenschaftsdisziplin zu Wissenschaftsdisziplin, von Zitierkultur zu Zitierkultur, ja mitunter von Betreuer/in zu Betreuer/in.
 
# '''Richtigkeit der Quellenangabe(n) (erste Grundregel der Quellentransparenz):''' Jeder wörtlich oder sinngemäß zitierte Inhalt muss sich in der jeweils angegebenen Quelle auch wirklich befinden.<ref>In der Regel wird dies sichergestellt, indem das ''Original'' aufgesucht wird. Allerdings verlassen wir hier bereits die Ebene der für alle Disziplinen gültigen Grundregeln.</ref>  ''Wo'' allerdings diese Quellenangabe platziert werden soll und ''wie'' diese Quellenangabe formal auszusehen hat, das unterscheidet sich von Wissenschaftsdisziplin zu Wissenschaftsdisziplin, von Zitierkultur zu Zitierkultur, ja mitunter von Betreuer/in zu Betreuer/in.
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# '''Vollständigkeit der Quellenangabe(n) (zweite Grundregel der Quellentransparenz):''' Auch diese Grundregel gilt für jede einzelne zitierte Stelle: Die ''Vollständigkeit'' der Quellenangabe und damit die leichte ''Auffindbarkeit'' nicht nur der Quelle, sondern auch der etwaigen zitierten Passage in der Quelle für andere (für die Leser/innen) ist sicherzustellen. Das fordert auch das österreichische Urheberrechtsgesetz (UrhG): Die Quellenangabe muss so erfolgen, dass die entsprechende Stelle in einem Werk leicht auffindbar ist.<ref>Wörtlich heißt es im österreichischen Urheberrechtsgesetz: „Werden Stellen oder Teile von Sprachwerken […] vervielfältigt, so sind sie in der Quellenangabe so genau zu bezeichnen, daß sie in dem benutzten Werke leicht aufgefunden werden können.“ (§ 57 Abs 2 UrhG)</ref> – Das heißt etwa konkret: Wird Inhalt nur von einer bestimmten Seite (oder Stelle) entnommen, so ist diese Seitenzahl (oder Stelle) auch in der Quellenangabe anzuführen.<ref>Eine mögliche Kollision dieser Grundregel mit der numerischen Zitierweise wird in diesem Wiki unter dem Eintrag „[[Zitierstile]]“ diskutiert.</ref> Freilich können auch ganze Werke zitiert werden.
 
# '''Vollständigkeit der Quellenangabe(n) (zweite Grundregel der Quellentransparenz):''' Auch diese Grundregel gilt für jede einzelne zitierte Stelle: Die ''Vollständigkeit'' der Quellenangabe und damit die leichte ''Auffindbarkeit'' nicht nur der Quelle, sondern auch der etwaigen zitierten Passage in der Quelle für andere (für die Leser/innen) ist sicherzustellen. Das fordert auch das österreichische Urheberrechtsgesetz (UrhG): Die Quellenangabe muss so erfolgen, dass die entsprechende Stelle in einem Werk leicht auffindbar ist.<ref>Wörtlich heißt es im österreichischen Urheberrechtsgesetz: „Werden Stellen oder Teile von Sprachwerken […] vervielfältigt, so sind sie in der Quellenangabe so genau zu bezeichnen, daß sie in dem benutzten Werke leicht aufgefunden werden können.“ (§ 57 Abs 2 UrhG)</ref> – Das heißt etwa konkret: Wird Inhalt nur von einer bestimmten Seite (oder Stelle) entnommen, so ist diese Seitenzahl (oder Stelle) auch in der Quellenangabe anzuführen.<ref>Eine mögliche Kollision dieser Grundregel mit der numerischen Zitierweise wird in diesem Wiki unter dem Eintrag „[[Zitierstile]]“ diskutiert.</ref> Freilich können auch ganze Werke zitiert werden.
 
# '''Einheitlicher redaktioneller Umgang mit Quellen (und Zitaten):''' ''Ein'' gewählter Zitierstil muss beibehalten werden. Dies gilt sowohl für alle Formalvorgaben im Fließtext inkl. Fußnotenbereich als auch für alle Formalvorgaben für das Literaturverzeichnis (die ''references''). Auch diese fünfte Grundregel gilt für alle Wissenschaftsdisziplinen: Wer sich etwa für die Autor-Jahr-Zitierweise entschieden hat, muss diese im Werk konsequent beibehalten. Das heißt: Weder dürfen die Zitierstile in einer Art „Hybrid-Zitierstil“ vermischt werden noch dürfen unterschiedliche Abschnitte ein und desselben Werks unterschiedliche Zitierstile aufweisen.
 
# '''Einheitlicher redaktioneller Umgang mit Quellen (und Zitaten):''' ''Ein'' gewählter Zitierstil muss beibehalten werden. Dies gilt sowohl für alle Formalvorgaben im Fließtext inkl. Fußnotenbereich als auch für alle Formalvorgaben für das Literaturverzeichnis (die ''references''). Auch diese fünfte Grundregel gilt für alle Wissenschaftsdisziplinen: Wer sich etwa für die Autor-Jahr-Zitierweise entschieden hat, muss diese im Werk konsequent beibehalten. Das heißt: Weder dürfen die Zitierstile in einer Art „Hybrid-Zitierstil“ vermischt werden noch dürfen unterschiedliche Abschnitte ein und desselben Werks unterschiedliche Zitierstile aufweisen.
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