Die Zitier-Grundregeln: Unterschied zwischen den Versionen

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Aus der Ehrlichkeit als Grundprinzip der Wissenschaft und oberste Norm lassen sich zunächst '''fünf Grundregeln für das wissenschaftliche Zitieren''' ableiten, die so '''für alle Wissenschaftsdisziplinen''' verbindlich sind. Diese fünf Grundregeln wurden für dieses Wiki neu formuliert. Als Basis diente u.a. das Dokument [https://www.dgpuk.de/sites/default/files/Beschluss_Plagiate_%C3%B6ffentliche_Kommunikation_MGV_2014.pdf Beschluss_Plagiate_öffentliche_Kommunikation_MGV_2014.pdf], das in Bezug auf das Zitieren die drei Grundregeln „korrekte Zitation, Quellentransparenz und Quellenkritik“ (S. 2) anführt, die für alle Wissenschaftsdisziplinen gelten. Daraus resultieren die hier angeführten Grundregeln 1 (Quellenkritik), 2 (Korrektheit), 3 (Richtigkeit) und 4 (Vollständigkeit).
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In einer informellen Umfrage unter Fachvertreter/inne/n der Universität Wien antwortete ein Fachvertreter: „Es gibt eigentlich nur zwei Anforderungen, die erfüllt werden müssen: Sicherstellung der leichten Auffindbarkeit isd § 57 (2) UrhG (d.h. unbedingt Seitenangaben) und Einheitlichkeit der Zitationsart (= kein Wechsel zwischen APA-Style und deutscher Zitierweise).“ Daraus resultieren die Grundregeln 4 (Vollständigkeit) und 5 (Einheitlichkeit).
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Ein weiterer Fachvertreter schrieb in der informellen Umfrage: „Wesentlich ist v.a. die einheitliche Zitationspraxis innerhalb einer wissenschaftlichen Arbeit, beurteilt wird dementsprechend i.d.R. die Transparenz, Vollständigkeit und Einheitlichkeit der Belege.“ Daraus resultieren die Grundregeln 3 (Richtigkeit), 4 (Vollständigkeit) und 5 (Einheitlichkeit).
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Die '''fünf Grundregeln (Stufe II)''' sind gleichsam der kleinste gemeinsame Nenner für das korrekte Zitieren in wissenschaftlichen Arbeiten; gültig von der Altertumswissenschaft bis zur Zoologie:
  
 
== Fußnoten ==
 
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Version vom 16. November 2021, 11:11 Uhr

Auf einen Blick

Gibt es so etwas wie Zitierregeln für alle Disziplinen der Wissenschaft? Ja, die gibt es, und zwar die folgenden:

Die Overall-Regel (Stufe I) für alle Wissenschaftsdisziplinen lautet: Jedes Wissen, das einem speziellen Verfasser zuzuschreiben ist, muss mit Angabe dieses Verfassers belegt werden.

Und die fünf weiteren Grundregeln (Stufe II) für das Zitieren in allen Wissenschaftsdisziplinen lauten:

  1. Gehen Sie mit den Quellen quellenkritisch um!
  2. Geben Sie die Inhalte aus den Quellen korrekt wieder!
  3. Geben Sie die Quellen richtig an!
  4. Geben Sie die Quellen vollständig an!
  5. Gehen Sie mit den Quellen und Zitaten einheitlich um!

Langfassung

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat 1998 die erste Denkschrift weltweit zur sogenannten „guten wissenschaftlichen Praxis“ publiziert (mittlerweile in stark veränderten Neuauflagen 2013 und 2019). In der Erstauflage aus dem Jahr 1998 heißt es:

„Wissenschaftliche Arbeit beruht auf Grundprinzipien, die in allen Ländern und in allen wissenschaftlichen Disziplinen gleich sind. Allen voran steht die Ehrlichkeit gegenüber sich selbst und anderen. Sie ist zugleich ethische Norm und Grundlage der von Disziplin zu Disziplin verschiedenen Regeln wissenschaftlicher Professionalität, d. h. guter wissenschaftlicher Praxis.“[1]

Ehrlichkeit (auch Redlichkeit) ist also das wohl wichtigste Grundprinzip der Wissenschaft, vielleicht neben dem Streben nach Wahrheit und Erkenntnis(gewinn).[2] Ehrlichkeit ist damit auch die oberste ethische Norm. In der Wissenschaft stets ehrlich zu sein bedeutet, niemals Datenerhebungen in einem ‚erwünschten Sinne‘ zu beeinflussen und schon gar nicht Forschungsdaten zu manipulieren oder gar zu erfinden. In Bezug auf das wissenschaftliche Zitieren ist damit aber auch gemeint, fremdes Gedankengut bzw. fremdes geistiges Eigentum immer korrekt auszuweisen. Dies gilt zweifellos für alle Wissenschaftsdisziplinen. Daraus folgt auch eine Art „Overall-Regel“ für wissenschaftliches Zitieren:

Stufe I. „Overall-Regel“ der „Beleg-Pflicht“

Jedes Wissen, das aus der wissenschaftlichen Fachliteratur oder aus sonstigen zitierfähigen Quellen entnommen bzw. bezogen wurde und daher nicht auf genuin eigenen Gedanken basiert sowie alles, was nicht Allgemeinwissen ist, muss immer mit einer entsprechenden Quelle belegt werden.

Aus der Ehrlichkeit als Grundprinzip der Wissenschaft und oberste Norm lassen sich zunächst fünf Grundregeln für das wissenschaftliche Zitieren ableiten, die so für alle Wissenschaftsdisziplinen verbindlich sind. Diese fünf Grundregeln wurden für dieses Wiki neu formuliert. Als Basis diente u.a. das Dokument Beschluss_Plagiate_öffentliche_Kommunikation_MGV_2014.pdf, das in Bezug auf das Zitieren die drei Grundregeln „korrekte Zitation, Quellentransparenz und Quellenkritik“ (S. 2) anführt, die für alle Wissenschaftsdisziplinen gelten. Daraus resultieren die hier angeführten Grundregeln 1 (Quellenkritik), 2 (Korrektheit), 3 (Richtigkeit) und 4 (Vollständigkeit).

In einer informellen Umfrage unter Fachvertreter/inne/n der Universität Wien antwortete ein Fachvertreter: „Es gibt eigentlich nur zwei Anforderungen, die erfüllt werden müssen: Sicherstellung der leichten Auffindbarkeit isd § 57 (2) UrhG (d.h. unbedingt Seitenangaben) und Einheitlichkeit der Zitationsart (= kein Wechsel zwischen APA-Style und deutscher Zitierweise).“ Daraus resultieren die Grundregeln 4 (Vollständigkeit) und 5 (Einheitlichkeit).

Ein weiterer Fachvertreter schrieb in der informellen Umfrage: „Wesentlich ist v.a. die einheitliche Zitationspraxis innerhalb einer wissenschaftlichen Arbeit, beurteilt wird dementsprechend i.d.R. die Transparenz, Vollständigkeit und Einheitlichkeit der Belege.“ Daraus resultieren die Grundregeln 3 (Richtigkeit), 4 (Vollständigkeit) und 5 (Einheitlichkeit).

Die fünf Grundregeln (Stufe II) sind gleichsam der kleinste gemeinsame Nenner für das korrekte Zitieren in wissenschaftlichen Arbeiten; gültig von der Altertumswissenschaft bis zur Zoologie:

Fußnoten

  1. DEUTSCHE FORSCHUNGSGEMEINSCHAFT – DFG (1998): Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Safeguarding Good Scientific Practice. Weinheim: Wiley-VCH, S. 5.
  2. Welche Grundwerte zählen in der Wissenschaft? In der aktuellen Literatur und in aktuellen Leitfäden werden neben Ehrlichkeit (Redlichkeit) u.a. auch genannt: Verlässlichkeit (Zuverlässigkeit, Reliabilität), Gültigkeit (Validität), Nachvollziehbarkeit, Glaubwürdigkeit, Sachlichkeit, Sorgfältigkeit (Genauigkeit), Fairness, Respekt, Rechenschaftspflicht, Transparenz und Unvoreingenommenheit. – Siehe ALLEA – ALL EUROPEAN ACADEMIES (Hg.) (2018): Europäischer Verhaltenskodex für Integrität in der Forschung, S. 4; BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG, WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG (Hg.) (2020): Praxisleitfaden für Integrität und Ethik in der Wissenschaft, sowie NOVAK, Manfred (2021): Gute wissenschaftliche Praxis als Sorgfaltsmaßstab und Wertungskriterium. In: Zeitschrift für Hochschulrecht, Jahrgang 20, Heft 4, S. 113-118.