Künstlerisches Fehlverhalten: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. November 2021, 08:10 Uhr
Der Begriff „künstlerisches Fehlverhalten“ wurde vor circa zehn Jahren in Ergänzung zum Begriff „wissenschaftliches Fehlverhalten“ (seit ca. 1998) entwickelt. Er findet sich in einigen Satzungen von bundesdeutschen Kunsthochschulen. Im Folgenden das Beispiel der Hochschule für Bildende Künste Dresden.[1]
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Interessanterweise findet eine Verengung auf den künstlerischen Plagiatsbegriff statt. Es wäre jedoch auch an andere Formen künstlerischen Fehlverhaltens zu denken wie etwa Kunstfälschungen, falsche Autorschaftsangaben oder Sabotage.
Im Dokument der Hochschule für Bildende Künste Dresden ist darüber hinaus auch von „guter künstlerischer Praxis“ in Analogie zur „guten wissenschaftlichen Praxis“ die Rede. Sowohl der Begriff „gute künstlerische Praxis“ als auch der Begriff „künstlerisches Fehlverhalten“ wurden von österreichischen Kunsthochschulen noch nicht aufgenommen und fanden noch keinen Eingang in Richtlinien und Satzungen.