Die Zitier-Grundregeln: Unterschied zwischen den Versionen

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#'''Für Ihre/n Leser/in''' '''muss immer klar erkennbar sein, auf welchen genau abgrenzbaren Bereich Ihres Werks (etwa: Satz, Textpassage, Abbildung) sich eine Quellenangabe jeweils bezieht.'''
# '''Es entspricht nicht der guten wissenschaftlichen Praxis, Zitate, Quellenangaben und zitierte Literatur aus anderen nicht-zitierten Werken zu übernehmen, ohne die entsprechenden Originale konsultiert zu haben („Blindzitate“, „Blindreferenzen“).'''
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# '''Es gibt nur zwei Formen des wissenschaftlichen Zitats: Das wörtliche und das sinngemäße Zitat.'''
 
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<th>'''5. Es gibt eine klare facheinheitliche Auffassung davon, was ein Plagiat ist und was nicht.'''</th>
 
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Version vom 4. Januar 2022, 22:12 Uhr

Gibt es so etwas wie Zitierregeln für alle Disziplinen der Wissenschaft? Ja, die gibt es, und zwar die folgenden:

Die Overall-Regel (Stufe I) für alle Wissenschaftsdisziplinen lautet:

Jedes Wissen, das aus der Fachliteratur entnommen wurde, muss immer mit genau dieser Fachliteratur belegt werden.

Und die fünf weiteren Grundregeln (Stufe II) für das Zitieren in allen Wissenschaftsdisziplinen lauten:

  1. Gehen Sie mit den Quellen quellenkritisch um!
  2. Geben Sie die Inhalte aus den Quellen korrekt wieder!
  3. Geben Sie die Quellen richtig an!
  4. Geben Sie die Quellen vollständig an!
  5. Gehen Sie mit den Quellen und Zitaten einheitlich um!

Die fünf von diesen Grundregeln abgeleiteten Zitierregeln (Stufe III) sind:

  1. Für Ihre/n Leser/in muss immer klar erkennbar sein, auf welchen genau abgrenzbaren Bereich Ihres Werks (etwa: Satz, Textpassage, Abbildung) sich eine Quellenangabe jeweils bezieht.
  2. Es entspricht nicht der guten wissenschaftlichen Praxis, Zitate, Quellenangaben und zitierte Literatur aus anderen nicht-zitierten Werken zu übernehmen, ohne diese im Original konsultiert zu haben („Blindzitate“, „Blindreferenzen“).
  3. Wörtlich Übernommenes muss immer in Anführungszeichen gesetzt oder ­optisch hervorgehoben werden.
  4. Es gibt nur zwei Formen des wissenschaftlichen Zitats: Das wörtliche und das sinngemäße Zitat.
  5. Es gibt eine klare facheinheitliche Auffassung davon, was ein Plagiat ist und was nicht (was also etwa kein Plagiat, sondern ein bloßer Zitierfehler oder gar eine zulässige Paraphrase ist).

Stufe I: Die Overall-Regel für das wissenschaftliche Zitieren

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat 1998 die erste Denkschrift weltweit zur sogenannten „guten wissenschaftlichen Praxis“ publiziert (mittlerweile in stark veränderten Neuauflagen 2013 und 2019). In der Erstauflage aus dem Jahr 1998 heißt es:

„Wissenschaftliche Arbeit beruht auf Grundprinzipien, die in allen Ländern und in allen wissenschaftlichen Disziplinen gleich sind. Allen voran steht die Ehrlichkeit gegenüber sich selbst und anderen. Sie ist zugleich ethische Norm und Grundlage der von Disziplin zu Disziplin verschiedenen Regeln wissenschaftlicher Professionalität, d. h. guter wissenschaftlicher Praxis.“[1]

Ehrlichkeit (auch Redlichkeit) ist also das wohl wichtigste Grundprinzip der Wissenschaft, vielleicht neben dem Streben nach Wahrheit und Erkenntnis(gewinn).[2] Ehrlichkeit ist damit auch die oberste ethische Norm. In der Wissenschaft stets ehrlich zu sein bedeutet, niemals Datenerhebungen in einem ‚erwünschten Sinne‘ zu beeinflussen und schon gar nicht Forschungsdaten zu manipulieren oder gar zu erfinden. In Bezug auf das wissenschaftliche Zitieren ist damit aber auch gemeint, fremdes Gedankengut bzw. fremdes geistiges Eigentum immer korrekt auszuweisen. Dies gilt zweifellos für alle Wissenschaftsdisziplinen. Daraus folgt auch eine Art „Overall-Regel“ für wissenschaftliches Zitieren:

Stufe I: „Overall-Regel“ der „Beleg-Pflicht“

Jedes Wissen, das aus der wissenschaftlichen Fachliteratur oder aus sonstigen zitierfähigen Quellen entnommen bzw. bezogen wurde und daher nicht auf genuin eigenen Gedanken basiert sowie alles, was nicht Allgemeinwissen ist, muss immer mit genau dieser rezipierten Fachliteratur belegt werden.

Aus der Ehrlichkeit als Grundprinzip der Wissenschaft und oberste Norm lassen sich zunächst fünf Grundregeln für das wissenschaftliche Zitieren ableiten, die so für alle Wissenschaftsdisziplinen verbindlich sind. Diese fünf Grundregeln wurden für dieses Wiki neu formuliert. Als Basis diente u.a. das Dokument Beschluss_Plagiate_öffentliche_Kommunikation_MGV_2014.pdf, das in Bezug auf das Zitieren die drei Grundregeln „korrekte Zitation, Quellentransparenz und Quellenkritik“ (S. 2) anführt, die für alle Wissenschaftsdisziplinen gelten. Daraus resultieren die hier angeführten Grundregeln 1 (Quellenkritik), 2 (Korrektheit), 3 (Richtigkeit) und 4 (Vollständigkeit).

In einer informellen Umfrage unter Fachvertreter/inne/n der Universität Wien antwortete ein Fachvertreter: „Es gibt eigentlich nur zwei Anforderungen, die erfüllt werden müssen: Sicherstellung der leichten Auffindbarkeit isd § 57 (2) UrhG (d.h. unbedingt Seitenangaben) und Einheitlichkeit der Zitationsart (= kein Wechsel zwischen APA-Style und deutscher Zitierweise).“ Daraus resultieren die Grundregeln 4 (Vollständigkeit) und 5 (Einheitlichkeit).

Ein weiterer Fachvertreter schrieb in der informellen Umfrage: „Wesentlich ist v.a. die einheitliche Zitationspraxis innerhalb einer wissenschaftlichen Arbeit, beurteilt wird dementsprechend i.d.R. die Transparenz, Vollständigkeit und Einheitlichkeit der Belege.“ Daraus resultieren die Grundregeln 3 (Richtigkeit), 4 (Vollständigkeit) und 5 (Einheitlichkeit).

Stufe II: Die fünf Grundregeln für das wissenschaftliche Zitieren

Die fünf Grundregeln (Stufe II) sind gleichsam der kleinste gemeinsame Nenner für das korrekte Zitieren in wissenschaftlichen Arbeiten; gültig von der Altertumswissenschaft bis zur Zoologie:

Stufe II: Die fünf Grundregeln für das wissenschaftliche Zitieren

  1. Quellenkritischer Umgang (Grundregel der Quellenkritik): Wissenschaft zitiert in der Regel Wissenschaft oder die empirischen Gegenstände (Texte) ihrer Beschreibungen (in der Rechtswissenschaft etwa Gesetzesnormen und Judikatur, in der Theologie Bibeltexte u.a. Überlieferungen usw.). Absolute Vorsicht ist jedoch geboten, wenn sich Wissenschaft auf den Informationsgehalt von Quellen aus anderen sozialen Systemen stützt – wie etwa von massenmedialen Quellen, von Presseaussendungen politischer Parteien oder von Darstellungen kommerzieller Unternehmenswebsites – und diese nicht-wissenschaftlichen Quellen gleichrangig wie wissenschaftliche Quellen behandeln möchte (außer diese nicht-wissenschaftlichen Quellen sind Gegenstand der wissenschaftlichen Untersuchung, etwa in der Kommunikationswissenschaft). Inhalte von anderen sozialen Systemen müssen stets genau geprüft (gegengecheckt) und, wenn überhaupt, mit größter Vorsicht, klarem Vorbehalt und einem entsprechendem begleitenden Kommentar zitiert werden. Manchmal sind derartige Quellen in der Wissenschaft gar nicht zitierfähig. Zur Quellenkritik gehört daher zuallererst immer auch die Prüfung, ob eine Quelle überhaupt zitierfähig ist. Für das Online-Lexikon Wikipedia herrscht etwa in den einzelnen Wissenschaftsdisziplinen zunehmend der Konsens, dass dies nicht der Fall ist.[3]
  2. Korrektheit der inhaltlichen Wiedergabe(n): Vorausgesetzt, dass eine Wissenschaftsdisziplin mit wörtlichen Zitaten unter Anführungszeichen arbeitet, müssen diese stets auf Punkt und Komma originalgetreu wiedergegeben werden. Dies gilt auch für z.B. ältere Formen der Rechtschreibung einer Sprache oder überhaupt ältere Sprachformen. Auch nicht-wörtlich zitierte Inhalte müssen stets korrekt berichtet werden. Direkte Zitate wie auch nicht-wörtlich zitierte Inhalte dürfen nicht aus dem Kontext gerissen und missinterpretiert werden.
  3. Richtigkeit der Quellenangabe(n) (erste Grundregel der Quellentransparenz): Jeder wörtlich oder sinngemäß zitierte Inhalt muss sich in der jeweils angegebenen Quelle auch wirklich befinden.[4] Wo allerdings diese Quellenangabe platziert werden soll und wie diese Quellenangabe formal auszusehen hat, das unterscheidet sich von Wissenschaftsdisziplin zu Wissenschaftsdisziplin, von Zitierkultur zu Zitierkultur, ja mitunter von Betreuer/in zu Betreuer/in.
  4. Vollständigkeit der Quellenangabe(n) (zweite Grundregel der Quellentransparenz): Auch diese Grundregel gilt für jede einzelne zitierte Stelle: Die Vollständigkeit der Quellenangabe und damit die leichte Auffindbarkeit nicht nur der Quelle, sondern auch der etwaigen zitierten Passage in der Quelle durch andere (für die Leser/innen) ist sicherzustellen. Das fordert auch das österreichische Urheberrechtsgesetz (UrhG): Die Quellenangabe muss so erfolgen, dass die entsprechende Stelle in einem Werk leicht auffindbar ist.[5] – Das heißt etwa konkret: Wird Inhalt nur von einer bestimmten Seite (oder Stelle) entnommen, so ist diese Seitenzahl (oder Stelle) auch in der Quellenangabe anzuführen.[6] Freilich können auch ganze Werke zitiert werden.
  5. Einheitlicher redaktioneller Umgang mit Quellen (und Zitaten): Ein gewählter Zitierstil muss beibehalten werden. Dies gilt sowohl für alle Formalvorgaben im Fließtext inkl. Fußnotenbereich als auch für alle Formalvorgaben für das Literaturverzeichnis (die references). Auch diese fünfte Grundregel gilt für alle Wissenschaftsdisziplinen: Wer sich etwa für die Autor-Jahr-Zitierweise (genauer: für eines ihrer ‚Untersysteme‘) entschieden hat, muss diese im Werk konsequent beibehalten. Das heißt: Weder dürfen die Zitierstile in einer Art „Hybrid-Zitierstil“ vermischt werden noch dürfen unterschiedliche Abschnitte ein und desselben Werks unterschiedliche Zitierstile aufweisen.

Dass Quellen angegeben werden müssen, ist eine Grundregel, die für alle Wissenschaftsdisziplinen verbindlich ist. Wie diese Quellen angegeben und deren Inhalte gekennzeichnet werden müssen, unterscheidet sich von Fach zu Fach.

So auch Jan Sramek:

„Während das DASS und das WAS zu zitieren ist unbestritten sind, gibt es beim WIE, den Zitierregeln, sowohl Unterschiede zwischen den verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen als auch innerhalb einer Fachrichtung traditionsbedingte nationale Besonderheiten.“[7]

Bei Michael Trimmel ist konkreter nachzulesen:

„[…] die formal-technischen Anforderungen an Abschlussarbeiten [sind] zum einen durch die administrativ-technischen Anforderungen der Fakultät (betreffend Titelblatt, Zeilenabstand, Darstellung der Daten im Anhang […]) und zum anderen durch die Gepflogenheiten des jeweiligen Instituts bzw. Betreuers oder Beurteilers bestimmt bzw. empfohlen.“[8]

Dieses Wiki erhebt nicht den Anspruch, die Zitierregeln etwa für die Disziplin der Kommunikationswissenschaft oder die Disziplin der Mathematik festzulegen. Formale Unterschiede von Institut zu Institut, ja von Betreuer/in zu Betreuer/in sind völlig unproblematisch und machen den Reichtum der Wissenschaft aus. Als Jungwissenschaftler/in lernen Sie bald, dass nahezu jedes Journal eigene Zitierregeln hat. Die Formalvorgaben zum Zitieren müssen daher von Text zu Text im Wesentlichen neu eingeübt werden. So auch Holzinger:

„A reference style is a set of rules for the handling of bibliographic items within a publication. There are hundreds of various styles in use, nearly every journal uses it’s own style […].”[9]

Zu Beginn dieses Einführungstexts in das Wiki wurden die fünf Grundregeln für das wissenschaftliche Zitieren in allen Wissenschaftsdisziplinen vorgestellt. Hier noch einmal auf einen Blick zusammengefasst:

Stufe II: Die fünf Grundregeln für das wissenschaftliche Zitieren in Beantwortung von fünf Grundfragen

Grundregel … in Beantwortung der Grundfrage
1. Quellenkritischer Umgang Ist die herangezogene Quelle überhaupt zitierfähig und vertrauenswürdig (verlässlich[10])?
2. Korrektheit der inhaltlichen Wiedergabe(n) Gebe ich das Zitierte wörtlich und inhaltlich korrekt wieder?
3. Richtigkeit der Quellenangabe(n) Findet sich der Inhalt tatsächlich in der angegebenen Quelle?
4. Vollständigkeit der Quellenangabe(n) Habe ich die Quelle oder eine Stelle aus ihr so angegeben, dass sie für die Leser/innen leicht auffindbar ist?
5. Einheitlicher redaktioneller Umgang mit Quellen (und Zitaten) Zitiere ich im Fließtext, in den Fußnoten und im Literaturverzeichnis einheitlich?

Es wird schwer zu argumentieren sein, dass eine oder mehrere dieser Regeln für eine gewisse Wissenschaftsdisziplin im Rahmen ein und desselben Texts nicht gelten.

Diese fünf Grundregeln sind das Fundament für abgeleitete Zitierregeln. Bei diesen treten bereits deutliche Unterschiede in den einzelnen Wissenschaftsdisziplinen auf.

Stufe III: Die fünf abgeleiteten Zitierregeln

Auf den ersten Blick scheinen auch die abgeleiteten Zitierregeln für alle Fächer zu gelten. Ein genauerer Blick zeigt aber, dass es hier bereits Abweichungen gibt, die in diesem Wiki konkret und mit Belegen dargestellt werden sollen:

Stufe III: Die fünf abgeleiteten Zitierregeln und ihre Ausnahmen

Regel ist allgemeingültig
Ausnahme von der Regel
Medizin Mathematik Sonstige Natur- und ­technische ­Wissenschaften Rechtswissen­schaften Sprachwissen­schaften Sonstige Sozial- und Geisteswissen­schaften
1. Für Ihre/n Leser/in muss immer klar erkennbar sein, auf welchen genau abgrenzbaren Bereich Ihres Werks (etwa: Satz, Textpassage, Abbildung) sich eine Quellenangabe jeweils bezieht. Allgemeingültig Allgemeingültig Allgemeingültig Allgemeingültig Allgemeingültig Allgemeingültig
2. Es entspricht nicht der guten wissenschaftlichen Praxis, Zitate, Quellenangaben und zitierte Literatur aus anderen nicht-zitierten Werken zu übernehmen, ohne diese im Original konsultiert zu haben („Blindzitate“, „Blindreferenzen“). Nur mit gewissen Einschränkungen gültig. Allgemeingültig Allgemeingültig Allgemeingültig Allgemeingültig Allgemeingültig
3. Wörtlich Übernommenes muss immer in Anführungszeichen gesetzt oder ­optisch hervorgehoben werden. Da es selten wörtliche Zitate gibt, ist die Regel nur von untergeordneter Bedeutung. Mitunter genügt eine Quellenangabe zu Beginn eines ­Kapitels. Nur gültig, wenn wörtliche Zitate in der jeweiligen Disziplin üblich sind. Gilt nicht prinzipiell für Normtexte und Rechtsprechung. Metasprache kann auch kursiviert ­werden. Allgemeingültig
4. Es gibt nur zwei Formen des wissenschaftlichen ­Zitats: Das wörtliche und das sinngemäße Zitat. Wörtliche Zitate gibt es selten. Es gibt Quellenangaben, aber keine "sinngemäßen Zitate". Wörtliche Zitate gibt es sehr selten. Es gibt Quellenangaben, aber keine "sinngemäßen Zitate". Wörtliche Zitate sind mitunter unüblich. Es gibt Quellenangaben, aber keine "sinngemäßen Zitate". Allgemeingültig Allgemeingültig Im Prinzip gültig, aber mit Ausnahmen (z.B. empirische Psychologie).
5. Es gibt eine klare facheinheitliche Auffassung davon, was ein Plagiat ist und was nicht. Kaum eine Plagiats­diskussion vor VroniPlag Wiki. Bislang kaum eine ­Plagiatsdiskussion. Allgemeingültig Allgemeingültig Allgemeingültig Allgemeingültig

Eigene Grafik Stefan Weber, 2021

Die Stufen I bis IV der Zitierregeln

Wir haben es also ‚unterhalb‘ der „Overall-Regel“ mit drei Dimensionen zu tun:

Stufe I: „Overall-Regel“ der „Beleg-Pflicht“

Jedes Wissen, das aus der wissenschaftlichen Fachliteratur oder aus sonstigen zitierfähigen Quellen entnommen bzw. bezogen wurde und daher nicht auf genuin eigenen Gedanken basiert sowie alles, was nicht Allgemeinwissen ist, muss immer mit genau dieser rezipierten Fachliteratur belegt werden.

Stufe II: Fünf Grundregeln für das wissenschaftliche Zitieren

  1. Quellenkritik
  2. Korrektheit der Wiedergabe des Zitierten (des Zitatinhalts)
  3. Richtigkeit der Quellenangabe(n)
  4. Vollständigkeit der Quellenangabe(n)
  5. Einheitlichkeit der Zitation (des verwendeten Zitierstils)

Stufe III: Fünf abgeleitete (bereits fachspezifisch variable) Zitierregeln (‚Zitiertraditionen‘ eines Fachs)

  1. Klarer Bezug der Quellenangabe auf einen abgrenzbaren Inhalt
  2. Keine Blindzitate und Blindreferenzen aus nicht-zitierten Werken
  3. Pflicht zur Setzung von Anführungszeichen bei wörtlich Übernommenem (?)
  4. Unterscheidung von wörtlichem und sinngemäßem Zitat (?)
  5. Klarer Plagiatsbegriff als Gegenpart zum korrekten Zitat (?)

Stufe IV: Mögliche Zitierstile (primär formaler, nur z.T. inhaltlicher Aspekt!)

  1. Autor-Jahr-Zitierstil (in vielen Varianten: APA, Harvard…)
  2. Fußnoten-Zitierstil (in wenigen Varianten: Rechtswissenschaften, Geschichte…)
  3. Numerischer Zitierstil (in vielen Varianten)

Die fachspezifischen Zitierregeln

Im Wiki werden die fachspezifischen Zitierregeln zunächst nach dieser Systematik dargestellt:

In einer zweiten, erst zu leistenden Ausbaustufe können dann die Zitierregeln pro Fach dargestellt werden, siehe die folgende Liste – adaptiert nach der Systematik der Wissenschafts- und Kunstzweige, Anlage 2 zu § 10 der Wissensbilanz-Verordnung 2016:

1. Zitieren in den Naturwissenschaften

  • Mathematik
  • Informatik
  • Physik, Astronomie
  • Chemie
  • Geowissenschaften
  • Biologie
  • Andere Naturwissenschaften

2. Zitieren in den technischen Wissenschaften

  • Bauwesen
  • Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik
  • Maschinenbau
  • Chemische Verfahrenstechnik
  • Werkstofftechnik
  • Medizintechnik
  • Umweltingenieurwesen, Angewandte Geowissenschaften
  • Umweltbiotechnologie
  • Industrielle Biotechnologie
  • Nanotechnologie
  • Andere technische Wissenschaften

3. Zitieren in der Medizin

  • Medizinisch-theoretische Wissenschaften, Pharmazie
  • Klinische Medizin
  • Gesundheitswissenschaften
  • Medizinische Biotechnologie
  • Andere Humanmedizin und Gesundheitswissenschaften

4. Zitieren in den Agrarwissenschaften

  • Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
  • Tierzucht, Tierproduktion
  • Veterinärmedizin
  • Agrarbiotechnologie, Lebensmittelbiotechnologie
  • Andere Agrarwissenschaften

5. Zitieren in den Sozialwissenschaften inklusive der Rechtswissenschaften

  • Psychologie
  • Wirtschaftswissenschaften
  • Erziehungswissenschaften
  • Soziologie
  • Rechtswissenschaften
  • Politikwissenschaften
  • Humangeographie, Regionale Geografie, Raumplanung
  • Medien- und Kommunikationswissenschaften
  • Andere Sozialwissenschaften

6. Zitieren in den Geisteswissenschaften inklusive der Theologie

  • Geschichte
  • Archäologie
  • Sprachwissenschaften
  • Literaturwissenschaften
  • Philosophie
  • Theologie
  • Kunstwissenschaften
  • Kulturwissenschaften
  • Andere Geisteswissenschaften

7. Zitieren in den künstlerischen Disziplinen: Musik

  • Musikleitung (Dirigieren)
  • Interpretation – vokal
  • Interpretation – instrumental
  • Jazz/Improvisation
  • Computermusik
  • Komposition
  • Tonmeister
  • Musiktherapie

8. Zitieren in den künstlerischen Disziplinen: Bildende/Gestaltende Kunst

  • Bildende Kunst
  • Bühnengestaltung
  • Design
  • Architektur
  • Konservierung und Restaurierung
  • Mediengestaltung, Medienkunst
  • Sprachkunst
  • Digitale Kunst
  • Transdisziplinäre Kunst

9. Zitieren in den künstlerischen Disziplinen: Darstellende Kunst

  • Schauspiel
  • Theaterregie/Musiktheaterregie
  • Film und Fernsehen
  • Tanz

Fußnoten

  1. DEUTSCHE FORSCHUNGSGEMEINSCHAFT – DFG (1998): Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Safeguarding Good Scientific Practice. Weinheim: Wiley-VCH, S. 5.
  2. Welche Grundwerte zählen in der Wissenschaft? In der aktuellen Literatur und in aktuellen Leitfäden werden neben Ehrlichkeit (Redlichkeit) u.a. auch genannt: Verlässlichkeit (Zuverlässigkeit, Reliabilität), Gültigkeit (Validität), Nachvollziehbarkeit, Glaubwürdigkeit, Sachlichkeit, Sorgfältigkeit (Genauigkeit), Fairness, Respekt, Rechenschaftspflicht, Transparenz und Unvoreingenommenheit. – Siehe ALLEA – ALL EUROPEAN ACADEMIES (Hg.) (2018): Europäischer Verhaltenskodex für Integrität in der Forschung, S. 4; BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG, WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG (Hg.) (2020): Praxisleitfaden für Integrität und Ethik in der Wissenschaft, sowie NOVAK, Manfred (2021): Gute wissenschaftliche Praxis als Sorgfaltsmaßstab und Wertungskriterium. In: Zeitschrift für Hochschulrecht, Jahrgang 20, Heft 4, S. 113-118.
  3. Aus der Ansicht, dass eine Quelle nicht zitierfähig ist, folgt nicht, dass sie nicht benutzt werden darf: Wikipedia kann freilich wie ein anderes Lexikon zur Erstorientierung oder wie eine Literaturdatenbank verwendet werden, um andere, dann wissenschaftliche Quellen zu finden. – Zu betonen ist, dass es zur Nicht-Zitierfähigkeit der Wikipedia nur eine Tendenz, aber noch keine fachübergreifende einheitliche Auffassung gibt.
  4. In der Regel wird dies sichergestellt, indem das Original aufgesucht wird. Allerdings verlassen wir hier bereits die Ebene der für alle Disziplinen gültigen Grundregeln.
  5. Wörtlich heißt es im österreichischen Urheberrechtsgesetz: „Werden Stellen oder Teile von Sprachwerken […] vervielfältigt, so sind sie in der Quellenangabe so genau zu bezeichnen, daß sie in dem benutzten Werke leicht aufgefunden werden können.“ (§ 57 Abs 2 UrhG)
  6. Eine mögliche Kollision dieser Grundregel mit der numerischen Zitierweise wird in diesem Wiki unter dem Eintrag „Zitierstile“ diskutiert.
  7. JAHNEL, Dietmar/SRAMEK, Jan (2017): NZR2. Neue Zitierregeln. Wien: Jan Sramek, S. 3.
  8. TRIMMEL, Michael (2009): Wissenschaftliches Arbeiten in Psychologie und Medizin. Wien: Facultas/WUV bei UTB, S. 130.
  9. HOLZINGER, Andreas (20102): Process Guide for Students for Interdisciplinary Work in Computer Science/Informatics. TU Graz, S. 39.
  10. Sollte sich eine Quelle als nicht vertrauenswürdig bzw. nicht verlässlich entpuppen, steht es natürlich jedem frei, ebendies zu thematisieren.