Vorlage:Bild-frei: Unterschied zwischen den Versionen

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| Der Urheberrechtsinhaber dieser Datei hat ein '''unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann''' eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht gilt unabhängig von Ort und Zeit und ist unwiderruflich.
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| Der Urheber dieser Datei hat ein '''unentgeltliches, bedingungsloses Nutzungsrecht für jedermann ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkung''' eingeräumt.
  
Das Nutzungsrecht wurde ausdrücklich oder – aufgrund einer noch weitergehenden, in Deutschland und Österreich aber rechtlich nicht möglichen Übergabe in die „public domain“ oder der rechtlich ebenfalls nicht möglichen Deklarierung eigener Werke als „gemeinfrei“ – [[Konkludentes Handeln|konkludent]] eingeräumt. In der Schweiz ist es möglich, auf sein Urheberrecht zu verzichten, wodurch das Urheberrecht am betreffenden Werk erlischt.
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<small>Bei der Einräumung dieses Nutzungsrechtes ist nur der wirkliche Wille des Urhebers und nicht der buchstäbliche Sinn des Ausdrucks erheblich. Daher wird dieses Nutzungsrecht insbesondere auch bei der rechtlich nicht möglichen Übergabe durch den Urheber in die ''Gemeinfreiheit'' bzw. ''Public Domain'' angewendet.</small>
 
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Version vom 11. Januar 2011, 18:42 Uhr

Der Urheber dieser Datei hat ein unentgeltliches, bedingungsloses Nutzungsrecht für jedermann ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkung eingeräumt.

Bei der Einräumung dieses Nutzungsrechtes ist nur der wirkliche Wille des Urhebers und nicht der buchstäbliche Sinn des Ausdrucks erheblich. Daher wird dieses Nutzungsrecht insbesondere auch bei der rechtlich nicht möglichen Übergabe durch den Urheber in die Gemeinfreiheit bzw. Public Domain angewendet.

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