Notorisches Wissen: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff „Notorisches Wissen“ meint allgemein bekanntes Wissen oder Grundlagenwissen, das in einem jeweiligen Fach Allgemeint gut (''common sense''). Ein Beispiel aus dem Fach Philosophie: Es gibt drei Wahrheitstheorien, die Korrespondenz-, die Kohärenz- und die Konsenstheorie der Wahrheit. Ein Beispiel aus dem Fach Kommunikationswissenschaft: Der ''Third Person Effect'' meint die Annahme, dass Medienwirkungen bei anderen Personen stärker auftreten als bei einem selbst.
  
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Oft ist zu hören, dass dieses Wissen nicht zitiert werden müsse, da es eben disziplinenübergreifend oder innerhalb einer Disziplin bekannt und anerkannt (unstrittig) sei. Daraus wird dann die (falsche!) Schlussfolgerung gezogen, dass man dieses Wissen ohne Kennzeichnungen und Quellenangaben abschreiben dürfe. Die Regel lautet vielmehr so: In der Tat müssen allgemein bekannte Sachverhalte nicht belegt werden. Wird jedoch nicht der Inhalt eines allgemein bekannten Sachverhalts wiedergegeben, sondern der Wortlaut, etwa aus einem Lehrbuch, so gelten sehr wohl die üblichen Zitierregeln. Diese Regel findet sich etwa in den „Richtlinien zur Manuskriptgestaltung“ der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und sie gilt für alle Wissenschaftsdisziplinen (Anführungszeichen werden nicht normiert):
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„Eine Ausnahme von der Pflicht, jede Übernahme fremder Texte und Ideen durch Quellenangaben zu belegen, besteht für Grundlagenwissen, das allgemein im Fach bekannt ist, und das etwa in einem Lehrbuch dargestellt wird. Wird dieses Grundlagenwissen allerdings mit Hilfe eines fremden Textes – sei es ein Originaltext oder ein anderes Lehrbuch – dargestellt, so ist dies mit entsprechenden Quellenangaben zu kennzeichnen.“<ref>Es sei darauf hingewiesen, dass die Formulierung „mit […] Quellenangaben zu kennzeichnen“ nicht ganz korrekt ist, gemeint ist wohl „mit […] Quellenangaben zu belegen“: [https://web.archive.org/web/20210512165909/https://www.psychologie.uni-frankfurt.de/90080017/DGPs_Richtlinien_zur_Manuskriptgestaltung_2019.pdf https://web.archive.org/web/20210512165909/https://www.psychologie.uni-frankfurt.de/90080017/DGPs_Richtlinien_zur_Manuskriptgestaltung_2019.pdf], S. 53.</ref>
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Aktuelle Version vom 28. Juni 2022, 19:42 Uhr

Der Begriff „Notorisches Wissen“ meint allgemein bekanntes Wissen oder Grundlagenwissen, das in einem jeweiligen Fach Allgemeint gut (common sense). Ein Beispiel aus dem Fach Philosophie: Es gibt drei Wahrheitstheorien, die Korrespondenz-, die Kohärenz- und die Konsenstheorie der Wahrheit. Ein Beispiel aus dem Fach Kommunikationswissenschaft: Der Third Person Effect meint die Annahme, dass Medienwirkungen bei anderen Personen stärker auftreten als bei einem selbst.

Oft ist zu hören, dass dieses Wissen nicht zitiert werden müsse, da es eben disziplinenübergreifend oder innerhalb einer Disziplin bekannt und anerkannt (unstrittig) sei. Daraus wird dann die (falsche!) Schlussfolgerung gezogen, dass man dieses Wissen ohne Kennzeichnungen und Quellenangaben abschreiben dürfe. Die Regel lautet vielmehr so: In der Tat müssen allgemein bekannte Sachverhalte nicht belegt werden. Wird jedoch nicht der Inhalt eines allgemein bekannten Sachverhalts wiedergegeben, sondern der Wortlaut, etwa aus einem Lehrbuch, so gelten sehr wohl die üblichen Zitierregeln. Diese Regel findet sich etwa in den „Richtlinien zur Manuskriptgestaltung“ der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und sie gilt für alle Wissenschaftsdisziplinen (Anführungszeichen werden nicht normiert):

„Eine Ausnahme von der Pflicht, jede Übernahme fremder Texte und Ideen durch Quellenangaben zu belegen, besteht für Grundlagenwissen, das allgemein im Fach bekannt ist, und das etwa in einem Lehrbuch dargestellt wird. Wird dieses Grundlagenwissen allerdings mit Hilfe eines fremden Textes – sei es ein Originaltext oder ein anderes Lehrbuch – dargestellt, so ist dies mit entsprechenden Quellenangaben zu kennzeichnen.“[1]

Fußnoten

  1. Es sei darauf hingewiesen, dass die Formulierung „mit […] Quellenangaben zu kennzeichnen“ nicht ganz korrekt ist, gemeint ist wohl „mit […] Quellenangaben zu belegen“: https://web.archive.org/web/20210512165909/https://www.psychologie.uni-frankfurt.de/90080017/DGPs_Richtlinien_zur_Manuskriptgestaltung_2019.pdf, S. 53.