Das fachspezifische Zitieren in den Agrarwissenschaften: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Universität für Bodenkultur bemerkt etwa: „Sie können jede gängige Zitierform verwenden, diese muss jedoch wissenschaftlichen Standards entsprechen, konsequent und einheitlich angewandt werden.“<ref>https://boku.ac.at/wiso/law/forschung/abschlussarbeiten/leitfaden-abschlussarbeiten sowie https://boku.ac.at/fileadmin/data/H03000/H73000/H73600/11_Abschlussarbeiten/HP_Leitf_Abschlussarbeiten.pdf</ref> Eine präferierte Zitierweise für agrarwissenschaftliche Disziplinen ist nicht auszumachen.
 
Die Universität für Bodenkultur bemerkt etwa: „Sie können jede gängige Zitierform verwenden, diese muss jedoch wissenschaftlichen Standards entsprechen, konsequent und einheitlich angewandt werden.“<ref>https://boku.ac.at/wiso/law/forschung/abschlussarbeiten/leitfaden-abschlussarbeiten sowie https://boku.ac.at/fileadmin/data/H03000/H73000/H73600/11_Abschlussarbeiten/HP_Leitf_Abschlussarbeiten.pdf</ref> Eine präferierte Zitierweise für agrarwissenschaftliche Disziplinen ist nicht auszumachen.
  
In der Veterinärmedizin gelten ähnliche Standards und gibt es ähnliche Probleme wie in der Humanmedizin. So ist etwa strittig, ob – siehe auch für die Humanmedizin oben – diese Stelle als Plagiat, als Zitierfehler oder sogar als lege artis-Zitat einzustufen ist:
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In der Veterinärmedizin gelten ähnliche Standards und gibt es ähnliche Probleme wie in der Humanmedizin. So ist etwa strittig, ob – siehe auch für die Humanmedizin oben – die folgende Stelle (von einer Prüfsoftware rot markiert wurden Übereinstimmungen mit einem Fremdtext) als Plagiat, als Zitierfehler oder sogar als lege artis-Zitat einzustufen ist:
  
 
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Version vom 24. Januar 2022, 15:32 Uhr

Die Universität für Bodenkultur bemerkt etwa: „Sie können jede gängige Zitierform verwenden, diese muss jedoch wissenschaftlichen Standards entsprechen, konsequent und einheitlich angewandt werden.“[1] Eine präferierte Zitierweise für agrarwissenschaftliche Disziplinen ist nicht auszumachen.

In der Veterinärmedizin gelten ähnliche Standards und gibt es ähnliche Probleme wie in der Humanmedizin. So ist etwa strittig, ob – siehe auch für die Humanmedizin oben – die folgende Stelle (von einer Prüfsoftware rot markiert wurden Übereinstimmungen mit einem Fremdtext) als Plagiat, als Zitierfehler oder sogar als lege artis-Zitat einzustufen ist:

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Fußnoten