Vorlage:Bild-frei: Unterschied zwischen den Versionen

Aus zitieren.at – Das Zitier-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[unmarkierte Version][unmarkierte Version]
(sie => Sie)
(explizit -> falsch, müsste explizite heißen; "für Sie" -> falsch, müsste "für diese Datei" heißen; aber kürzer geht's m. E. genauso)
Zeile 2: Zeile 2:
 
{| {{Lizenzdesign2}}
 
{| {{Lizenzdesign2}}
 
| [[Bild:Green copyright.svg|55px]]
 
| [[Bild:Green copyright.svg|55px]]
| Der Urheberrechtsinhaber [[Media:{{PAGENAME}}|dieser Datei]] hat für Sie unentgeltlich ein '''einfaches Nutzungsrecht ohne jegliche Beschränkungen und Bedingungen für jedermann''' eingeräumt. Dieses gilt unabhängig von Ort und Zeit und ist unwiderruflich.
+
| Der Urheberrechtsinhaber [[Media:{{PAGENAME}}|dieser Datei]] hat unentgeltlich ein '''einfaches Nutzungsrecht ohne jegliche Beschränkungen und Bedingungen für jedermann''' eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht gilt unabhängig von Ort und Zeit und ist unwiderruflich.
  
Das Einräumen dieses Nutzungsrechtes geschah entweder explizit oder basiert auf einer Übergabe in die „public domain“, was konkludent als Willenserklärung, die Datei zur uneingeschränkten Nutzung freigeben zu wollen, anzusehen ist.
+
Das Nutzungsrecht wurde ausdrücklich oder (aufgrund einer im deutschen Sprachraum rechtlich nicht möglichen Übergabe in die „public domain“ oder „Gemeinfreiheit“) [[Konkludentes Handeln|konkludent]] eingeräumt.
 
|}
 
|}
 
</div>
 
</div>
 
<includeonly>[[Kategorie:UN-Bild|{{PAGENAME}}]]</includeonly>
 
<includeonly>[[Kategorie:UN-Bild|{{PAGENAME}}]]</includeonly>
 
<noinclude>[[Kategorie:Vorlage:Lizenz für Bilder|{{PAGENAME}}]]</noinclude>
 
<noinclude>[[Kategorie:Vorlage:Lizenz für Bilder|{{PAGENAME}}]]</noinclude>

Version vom 3. Juli 2007, 18:00 Uhr

Green copyright.svg Der Urheberrechtsinhaber dieser Datei hat unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht ohne jegliche Beschränkungen und Bedingungen für jedermann eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht gilt unabhängig von Ort und Zeit und ist unwiderruflich.

Das Nutzungsrecht wurde ausdrücklich oder (aufgrund einer im deutschen Sprachraum rechtlich nicht möglichen Übergabe in die „public domain“ oder „Gemeinfreiheit“) konkludent eingeräumt.