Vorlage:Bild-PD-alt-1923: Unterschied zwischen den Versionen
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| Die [[Regelschutzfrist|Schutzdauer]] für das von dieser Datei gezeigte Werk ist vermutlich nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen. Es ist daher vermutlich '''[[Gemeinfreiheit|gemeinfrei]]'''. | | Die [[Regelschutzfrist|Schutzdauer]] für das von dieser Datei gezeigte Werk ist vermutlich nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen. Es ist daher vermutlich '''[[Gemeinfreiheit|gemeinfrei]]'''. | ||
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| <small>Achtung: Diese Annahme entspricht nicht exakt der gesetzlichen, sondern einer [[Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung bei Bildern, die vor 1923 veröffentlicht wurden|pragmatischen Regelung]]. Die Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung durch einen Rechtsinhaber ist jedoch so gering, dass die deutschsprachige Wikipedia trotz eines möglichen Schutzes die Datei duldet. Die Verantwortung trägt der Uploader.</small> | | <small>Achtung: Diese Annahme entspricht nicht exakt der gesetzlichen, sondern einer [[Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung bei Bildern, die vor 1923 veröffentlicht wurden|pragmatischen Regelung]]. Die Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung durch einen Rechtsinhaber ist jedoch so gering, dass die deutschsprachige Wikipedia trotz eines möglichen Schutzes die Datei duldet. Die Verantwortung trägt der Uploader.</small> | ||
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Version vom 19. Juni 2010, 19:31 Uhr
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Die Schutzdauer für das von dieser Datei gezeigte Werk ist vermutlich nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen. Es ist daher vermutlich gemeinfrei. |
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Achtung: Diese Annahme entspricht nicht exakt der gesetzlichen, sondern einer pragmatischen Regelung. Die Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung durch einen Rechtsinhaber ist jedoch so gering, dass die deutschsprachige Wikipedia trotz eines möglichen Schutzes die Datei duldet. Die Verantwortung trägt der Uploader. |
Liegt eine triviale Wiedergabe vor, so erreicht diese weder die für einen urheberrechtlichen Schutz als Lichtbildwerk nötige Schöpfungshöhe, noch weist sie ein „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (Vgl. Eugen Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. neubearb. Auflage, Berlin 1980) auf, um Leistungsschutz als Lichtbild genießen zu können.
Damit diese Datei in der Wikipedia bleiben kann, muss nachgewiesen sein, dass
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