Die Zitier-Grundregeln: Unterschied zwischen den Versionen

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# '''1. Quellenkritischer Umgang (Grundregel der Quellenkritik):''' Wissenschaft zitiert in der Regel Wissenschaft oder die empirischen Gegenstände (Texte) ihrer Beschreibungen (in der Rechtswissenschaft etwa Gesetzesnormen und Judikatur, in der Theologie Bibeltexte u.a. Überlieferungen usw.). Absolute Vorsicht ist jedoch geboten, wenn sich Wissenschaft auf den Informationsgehalt von Quellen aus anderen sozialen Systemen stützt – wie etwa von massenmedialen Quellen, von Presseaussendungen politischer Parteien oder von Darstellungen kommerzieller Unternehmenswebsites – und diese nicht-wissenschaftlichen Quellen gleichrangig wie wissenschaftliche Quellen behandeln möchte (außer diese nicht-wissenschaftlichen Quellen sind Gegenstand der wissenschaftlichen Untersuchung, etwa in der Kommunikationswissenschaft). Inhalte von anderen sozialen Systemen müssen stets genau geprüft (gegengecheckt) und, wenn überhaupt, mit größter Vorsicht, klarem Vorbehalt und einem entsprechendem begleitenden Kommentar zitiert werden. Manchmal sind derartige Quellen in der Wissenschaft gar nicht zitierfähig. Zur Quellenkritik gehört daher zuallererst immer auch die Prüfung, ob eine Quelle überhaupt zitierfähig ist. Für das Online-Lexikon Wikipedia herrscht etwa in den einzelnen Wissenschaftsdisziplinen zunehmend der Konsens, dass dies nicht der Fall ist.<ref>Aus der Ansicht, dass eine Quelle nicht zitierfähig ist, folgt nicht, dass sie nicht benutzt werden darf: Wikipedia kann freilich wie ein anderes Lexikon zur Erstorientierung oder wie eine Literaturdatenbank verwendet werden, um andere, dann wissenschaftliche Quellen zu finden. – Zu betonen ist, dass es zur Nicht-Zitierfähigkeit der Wikipedia nur eine Tendenz, aber noch keine fachübergreifende einheitliche Auffassung gibt.</ref>
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# '''Quellenkritischer Umgang (Grundregel der Quellenkritik):''' Wissenschaft zitiert in der Regel Wissenschaft oder die empirischen Gegenstände (Texte) ihrer Beschreibungen (in der Rechtswissenschaft etwa Gesetzesnormen und Judikatur, in der Theologie Bibeltexte u.a. Überlieferungen usw.). Absolute Vorsicht ist jedoch geboten, wenn sich Wissenschaft auf den Informationsgehalt von Quellen aus anderen sozialen Systemen stützt – wie etwa von massenmedialen Quellen, von Presseaussendungen politischer Parteien oder von Darstellungen kommerzieller Unternehmenswebsites – und diese nicht-wissenschaftlichen Quellen gleichrangig wie wissenschaftliche Quellen behandeln möchte (außer diese nicht-wissenschaftlichen Quellen sind Gegenstand der wissenschaftlichen Untersuchung, etwa in der Kommunikationswissenschaft). Inhalte von anderen sozialen Systemen müssen stets genau geprüft (gegengecheckt) und, wenn überhaupt, mit größter Vorsicht, klarem Vorbehalt und einem entsprechendem begleitenden Kommentar zitiert werden. Manchmal sind derartige Quellen in der Wissenschaft gar nicht zitierfähig. Zur Quellenkritik gehört daher zuallererst immer auch die Prüfung, ob eine Quelle überhaupt zitierfähig ist. Für das Online-Lexikon Wikipedia herrscht etwa in den einzelnen Wissenschaftsdisziplinen zunehmend der Konsens, dass dies nicht der Fall ist.<ref>Aus der Ansicht, dass eine Quelle nicht zitierfähig ist, folgt nicht, dass sie nicht benutzt werden darf: Wikipedia kann freilich wie ein anderes Lexikon zur Erstorientierung oder wie eine Literaturdatenbank verwendet werden, um andere, dann wissenschaftliche Quellen zu finden. – Zu betonen ist, dass es zur Nicht-Zitierfähigkeit der Wikipedia nur eine Tendenz, aber noch keine fachübergreifende einheitliche Auffassung gibt.</ref>
 
# '''Korrektheit der inhaltlichen Wiedergabe(n):''' Vorausgesetzt, dass eine Wissenschaftsdisziplin mit wörtlichen Zitaten unter Anführungszeichen arbeitet, müssen diese stets auf Punkt und Komma originalgetreu wiedergegeben werden. Dies gilt auch für z.B. ältere Formen der Rechtschreibung einer Sprache oder überhaupt ältere Sprachformen. Auch nicht-wörtlich zitierte Inhalte müssen stets korrekt berichtet werden. Direkte Zitate wie auch nicht-wörtlich zitierte Inhalte dürfen nicht aus dem Kontext gerissen und missinterpretiert werden.
 
# '''Korrektheit der inhaltlichen Wiedergabe(n):''' Vorausgesetzt, dass eine Wissenschaftsdisziplin mit wörtlichen Zitaten unter Anführungszeichen arbeitet, müssen diese stets auf Punkt und Komma originalgetreu wiedergegeben werden. Dies gilt auch für z.B. ältere Formen der Rechtschreibung einer Sprache oder überhaupt ältere Sprachformen. Auch nicht-wörtlich zitierte Inhalte müssen stets korrekt berichtet werden. Direkte Zitate wie auch nicht-wörtlich zitierte Inhalte dürfen nicht aus dem Kontext gerissen und missinterpretiert werden.
 
# '''Richtigkeit der Quellenangabe(n) (erste Grundregel der Quellentransparenz):''' Jeder wörtlich oder sinngemäß zitierte Inhalt muss sich in der jeweils angegebenen Quelle auch wirklich befinden.<ref>In der Regel wird dies sichergestellt, indem das ''Original'' aufgesucht wird. Allerdings verlassen wir hier bereits die Ebene der für alle Disziplinen gültigen Grundregeln.</ref> ''Wo'' allerdings diese Quellenangabe platziert werden soll und ''wie'' diese Quellenangabe formal auszusehen hat, das unterscheidet sich von Wissenschaftsdisziplin zu Wissenschaftsdisziplin, von Zitierkultur zu Zitierkultur, ja mitunter von Betreuer/in zu Betreuer/in.
 
# '''Richtigkeit der Quellenangabe(n) (erste Grundregel der Quellentransparenz):''' Jeder wörtlich oder sinngemäß zitierte Inhalt muss sich in der jeweils angegebenen Quelle auch wirklich befinden.<ref>In der Regel wird dies sichergestellt, indem das ''Original'' aufgesucht wird. Allerdings verlassen wir hier bereits die Ebene der für alle Disziplinen gültigen Grundregeln.</ref> ''Wo'' allerdings diese Quellenangabe platziert werden soll und ''wie'' diese Quellenangabe formal auszusehen hat, das unterscheidet sich von Wissenschaftsdisziplin zu Wissenschaftsdisziplin, von Zitierkultur zu Zitierkultur, ja mitunter von Betreuer/in zu Betreuer/in.
 
# '''Vollständigkeit der Quellenangabe(n) (zweite Grundregel der Quellentransparenz):''' Auch diese Grundregel gilt für jede einzelne zitierte Stelle: Die ''Vollständigkeit'' der Quellenangabe und damit die leichte ''Auffindbarkeit'' nicht nur der Quelle, sondern auch der etwaigen zitierten Passage in der Quelle durch andere (für die Leser/innen) ist sicherzustellen. Das fordert auch das österreichische Urheberrechtsgesetz (UrhG): Die Quellenangabe muss so erfolgen, dass die entsprechende Stelle in einem Werk leicht auffindbar ist.<ref>Wörtlich heißt es im österreichischen Urheberrechtsgesetz: „Werden Stellen oder Teile von Sprachwerken […] vervielfältigt, so sind sie in der Quellenangabe so genau zu bezeichnen, daß sie in dem benutzten Werke leicht aufgefunden werden können.“ (§ 57 Abs 2 UrhG)</ref> – Das heißt etwa konkret: Wird Inhalt nur von einer bestimmten Seite (oder Stelle) entnommen, so ist diese Seitenzahl (oder Stelle) auch in der Quellenangabe anzuführen.<ref>Eine mögliche Kollision dieser Grundregel mit der numerischen Zitierweise wird in diesem Wiki unter dem Eintrag „Zitierstile“ diskutiert.</ref> Freilich können auch ganze Werke zitiert werden.
 
# '''Vollständigkeit der Quellenangabe(n) (zweite Grundregel der Quellentransparenz):''' Auch diese Grundregel gilt für jede einzelne zitierte Stelle: Die ''Vollständigkeit'' der Quellenangabe und damit die leichte ''Auffindbarkeit'' nicht nur der Quelle, sondern auch der etwaigen zitierten Passage in der Quelle durch andere (für die Leser/innen) ist sicherzustellen. Das fordert auch das österreichische Urheberrechtsgesetz (UrhG): Die Quellenangabe muss so erfolgen, dass die entsprechende Stelle in einem Werk leicht auffindbar ist.<ref>Wörtlich heißt es im österreichischen Urheberrechtsgesetz: „Werden Stellen oder Teile von Sprachwerken […] vervielfältigt, so sind sie in der Quellenangabe so genau zu bezeichnen, daß sie in dem benutzten Werke leicht aufgefunden werden können.“ (§ 57 Abs 2 UrhG)</ref> – Das heißt etwa konkret: Wird Inhalt nur von einer bestimmten Seite (oder Stelle) entnommen, so ist diese Seitenzahl (oder Stelle) auch in der Quellenangabe anzuführen.<ref>Eine mögliche Kollision dieser Grundregel mit der numerischen Zitierweise wird in diesem Wiki unter dem Eintrag „Zitierstile“ diskutiert.</ref> Freilich können auch ganze Werke zitiert werden.
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# '''Einheitlicher redaktioneller Umgang mit Quellen (und Zitaten):''' ''Ein'' gewählter Zitierstil muss beibehalten werden. Dies gilt sowohl für alle Formalvorgaben im Fließtext inkl. Fußnotenbereich als auch für alle Formalvorgaben für das Literaturverzeichnis (die ''references''). Auch diese fünfte Grundregel gilt für alle Wissenschaftsdisziplinen: Wer sich etwa für die Autor-Jahr-Zitierweise (genauer: für eines ihrer ‚Untersysteme‘) entschieden hat, muss diese im Werk konsequent beibehalten. Das heißt: Weder dürfen die Zitierstile in einer Art „Hybrid-Zitierstil“ vermischt werden noch dürfen unterschiedliche Abschnitte ein und desselben Werks unterschiedliche Zitierstile aufweisen.
 
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'''''Dass''''' Quellen angegeben werden müssen, ist eine Grundregel, die für alle Wissenschaftsdisziplinen verbindlich ist. '''''Wie''''' diese Quellen angegeben und deren Inhalte gekennzeichnet werden müssen, unterscheidet sich von Fach zu Fach.
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So auch Jan Sramek:
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<blockquote>„Während das DASS und das WAS zu zitieren ist unbestritten sind, gibt es beim WIE, den Zitierregeln, sowohl Unterschiede zwischen den verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen als auch innerhalb einer Fachrichtung traditionsbedingte nationale Besonderheiten.“<ref>JAHNEL, Dietmar/SRAMEK, Jan (2017): NZR2. Neue Zitierregeln. Wien: Jan Sramek, S. 3.</ref></blockquote>
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Bei Michael Trimmel ist konkreter nachzulesen:
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<blockquote>„[…] die formal-technischen Anforderungen an Abschlussarbeiten [sind] zum einen durch die administrativ-technischen Anforderungen der Fakultät (betreffend Titelblatt, Zeilenabstand, Darstellung der Daten im Anhang […]) und zum anderen durch die Gepflogenheiten des jeweiligen Instituts bzw. Betreuers oder Beurteilers bestimmt bzw. empfohlen.“<ref>TRIMMEL, Michael (2009): Wissenschaftliches Arbeiten in Psychologie und Medizin. Wien: Facultas/WUV bei UTB, S. 130.</ref></blockquote>
  
 
== Fußnoten ==
 
== Fußnoten ==
  
 
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Version vom 16. November 2021, 11:29 Uhr

Auf einen Blick

Gibt es so etwas wie Zitierregeln für alle Disziplinen der Wissenschaft? Ja, die gibt es, und zwar die folgenden:

Die Overall-Regel (Stufe I) für alle Wissenschaftsdisziplinen lautet:

Jedes Wissen, das einem speziellen Verfasser zuzuschreiben ist, muss mit Angabe dieses Verfassers belegt werden.

Und die fünf weiteren Grundregeln (Stufe II) für das Zitieren in allen Wissenschaftsdisziplinen lauten:

  1. Gehen Sie mit den Quellen quellenkritisch um!
  2. Geben Sie die Inhalte aus den Quellen korrekt wieder!
  3. Geben Sie die Quellen richtig an!
  4. Geben Sie die Quellen vollständig an!
  5. Gehen Sie mit den Quellen und Zitaten einheitlich um!

Langfassung

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat 1998 die erste Denkschrift weltweit zur sogenannten „guten wissenschaftlichen Praxis“ publiziert (mittlerweile in stark veränderten Neuauflagen 2013 und 2019). In der Erstauflage aus dem Jahr 1998 heißt es:

„Wissenschaftliche Arbeit beruht auf Grundprinzipien, die in allen Ländern und in allen wissenschaftlichen Disziplinen gleich sind. Allen voran steht die Ehrlichkeit gegenüber sich selbst und anderen. Sie ist zugleich ethische Norm und Grundlage der von Disziplin zu Disziplin verschiedenen Regeln wissenschaftlicher Professionalität, d. h. guter wissenschaftlicher Praxis.“[1]

Ehrlichkeit (auch Redlichkeit) ist also das wohl wichtigste Grundprinzip der Wissenschaft, vielleicht neben dem Streben nach Wahrheit und Erkenntnis(gewinn).[2] Ehrlichkeit ist damit auch die oberste ethische Norm. In der Wissenschaft stets ehrlich zu sein bedeutet, niemals Datenerhebungen in einem ‚erwünschten Sinne‘ zu beeinflussen und schon gar nicht Forschungsdaten zu manipulieren oder gar zu erfinden. In Bezug auf das wissenschaftliche Zitieren ist damit aber auch gemeint, fremdes Gedankengut bzw. fremdes geistiges Eigentum immer korrekt auszuweisen. Dies gilt zweifellos für alle Wissenschaftsdisziplinen. Daraus folgt auch eine Art „Overall-Regel“ für wissenschaftliches Zitieren:

Stufe I. „Overall-Regel“ der „Beleg-Pflicht“

Jedes Wissen, das aus der wissenschaftlichen Fachliteratur oder aus sonstigen zitierfähigen Quellen entnommen bzw. bezogen wurde und daher nicht auf genuin eigenen Gedanken basiert sowie alles, was nicht Allgemeinwissen ist, muss immer mit einer entsprechenden Quelle belegt werden.

Aus der Ehrlichkeit als Grundprinzip der Wissenschaft und oberste Norm lassen sich zunächst fünf Grundregeln für das wissenschaftliche Zitieren ableiten, die so für alle Wissenschaftsdisziplinen verbindlich sind. Diese fünf Grundregeln wurden für dieses Wiki neu formuliert. Als Basis diente u.a. das Dokument Beschluss_Plagiate_öffentliche_Kommunikation_MGV_2014.pdf, das in Bezug auf das Zitieren die drei Grundregeln „korrekte Zitation, Quellentransparenz und Quellenkritik“ (S. 2) anführt, die für alle Wissenschaftsdisziplinen gelten. Daraus resultieren die hier angeführten Grundregeln 1 (Quellenkritik), 2 (Korrektheit), 3 (Richtigkeit) und 4 (Vollständigkeit).

In einer informellen Umfrage unter Fachvertreter/inne/n der Universität Wien antwortete ein Fachvertreter: „Es gibt eigentlich nur zwei Anforderungen, die erfüllt werden müssen: Sicherstellung der leichten Auffindbarkeit isd § 57 (2) UrhG (d.h. unbedingt Seitenangaben) und Einheitlichkeit der Zitationsart (= kein Wechsel zwischen APA-Style und deutscher Zitierweise).“ Daraus resultieren die Grundregeln 4 (Vollständigkeit) und 5 (Einheitlichkeit).

Ein weiterer Fachvertreter schrieb in der informellen Umfrage: „Wesentlich ist v.a. die einheitliche Zitationspraxis innerhalb einer wissenschaftlichen Arbeit, beurteilt wird dementsprechend i.d.R. die Transparenz, Vollständigkeit und Einheitlichkeit der Belege.“ Daraus resultieren die Grundregeln 3 (Richtigkeit), 4 (Vollständigkeit) und 5 (Einheitlichkeit).

Die fünf Grundregeln (Stufe II) sind gleichsam der kleinste gemeinsame Nenner für das korrekte Zitieren in wissenschaftlichen Arbeiten; gültig von der Altertumswissenschaft bis zur Zoologie:

Stufe II. Fünf Grundregeln für das wissenschaftliche Zitieren

  1. Quellenkritischer Umgang (Grundregel der Quellenkritik): Wissenschaft zitiert in der Regel Wissenschaft oder die empirischen Gegenstände (Texte) ihrer Beschreibungen (in der Rechtswissenschaft etwa Gesetzesnormen und Judikatur, in der Theologie Bibeltexte u.a. Überlieferungen usw.). Absolute Vorsicht ist jedoch geboten, wenn sich Wissenschaft auf den Informationsgehalt von Quellen aus anderen sozialen Systemen stützt – wie etwa von massenmedialen Quellen, von Presseaussendungen politischer Parteien oder von Darstellungen kommerzieller Unternehmenswebsites – und diese nicht-wissenschaftlichen Quellen gleichrangig wie wissenschaftliche Quellen behandeln möchte (außer diese nicht-wissenschaftlichen Quellen sind Gegenstand der wissenschaftlichen Untersuchung, etwa in der Kommunikationswissenschaft). Inhalte von anderen sozialen Systemen müssen stets genau geprüft (gegengecheckt) und, wenn überhaupt, mit größter Vorsicht, klarem Vorbehalt und einem entsprechendem begleitenden Kommentar zitiert werden. Manchmal sind derartige Quellen in der Wissenschaft gar nicht zitierfähig. Zur Quellenkritik gehört daher zuallererst immer auch die Prüfung, ob eine Quelle überhaupt zitierfähig ist. Für das Online-Lexikon Wikipedia herrscht etwa in den einzelnen Wissenschaftsdisziplinen zunehmend der Konsens, dass dies nicht der Fall ist.[3]
  2. Korrektheit der inhaltlichen Wiedergabe(n): Vorausgesetzt, dass eine Wissenschaftsdisziplin mit wörtlichen Zitaten unter Anführungszeichen arbeitet, müssen diese stets auf Punkt und Komma originalgetreu wiedergegeben werden. Dies gilt auch für z.B. ältere Formen der Rechtschreibung einer Sprache oder überhaupt ältere Sprachformen. Auch nicht-wörtlich zitierte Inhalte müssen stets korrekt berichtet werden. Direkte Zitate wie auch nicht-wörtlich zitierte Inhalte dürfen nicht aus dem Kontext gerissen und missinterpretiert werden.
  3. Richtigkeit der Quellenangabe(n) (erste Grundregel der Quellentransparenz): Jeder wörtlich oder sinngemäß zitierte Inhalt muss sich in der jeweils angegebenen Quelle auch wirklich befinden.[4] Wo allerdings diese Quellenangabe platziert werden soll und wie diese Quellenangabe formal auszusehen hat, das unterscheidet sich von Wissenschaftsdisziplin zu Wissenschaftsdisziplin, von Zitierkultur zu Zitierkultur, ja mitunter von Betreuer/in zu Betreuer/in.
  4. Vollständigkeit der Quellenangabe(n) (zweite Grundregel der Quellentransparenz): Auch diese Grundregel gilt für jede einzelne zitierte Stelle: Die Vollständigkeit der Quellenangabe und damit die leichte Auffindbarkeit nicht nur der Quelle, sondern auch der etwaigen zitierten Passage in der Quelle durch andere (für die Leser/innen) ist sicherzustellen. Das fordert auch das österreichische Urheberrechtsgesetz (UrhG): Die Quellenangabe muss so erfolgen, dass die entsprechende Stelle in einem Werk leicht auffindbar ist.[5] – Das heißt etwa konkret: Wird Inhalt nur von einer bestimmten Seite (oder Stelle) entnommen, so ist diese Seitenzahl (oder Stelle) auch in der Quellenangabe anzuführen.[6] Freilich können auch ganze Werke zitiert werden.
  5. Einheitlicher redaktioneller Umgang mit Quellen (und Zitaten): Ein gewählter Zitierstil muss beibehalten werden. Dies gilt sowohl für alle Formalvorgaben im Fließtext inkl. Fußnotenbereich als auch für alle Formalvorgaben für das Literaturverzeichnis (die references). Auch diese fünfte Grundregel gilt für alle Wissenschaftsdisziplinen: Wer sich etwa für die Autor-Jahr-Zitierweise (genauer: für eines ihrer ‚Untersysteme‘) entschieden hat, muss diese im Werk konsequent beibehalten. Das heißt: Weder dürfen die Zitierstile in einer Art „Hybrid-Zitierstil“ vermischt werden noch dürfen unterschiedliche Abschnitte ein und desselben Werks unterschiedliche Zitierstile aufweisen.

Dass Quellen angegeben werden müssen, ist eine Grundregel, die für alle Wissenschaftsdisziplinen verbindlich ist. Wie diese Quellen angegeben und deren Inhalte gekennzeichnet werden müssen, unterscheidet sich von Fach zu Fach.

So auch Jan Sramek:

„Während das DASS und das WAS zu zitieren ist unbestritten sind, gibt es beim WIE, den Zitierregeln, sowohl Unterschiede zwischen den verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen als auch innerhalb einer Fachrichtung traditionsbedingte nationale Besonderheiten.“[7]

Bei Michael Trimmel ist konkreter nachzulesen:

„[…] die formal-technischen Anforderungen an Abschlussarbeiten [sind] zum einen durch die administrativ-technischen Anforderungen der Fakultät (betreffend Titelblatt, Zeilenabstand, Darstellung der Daten im Anhang […]) und zum anderen durch die Gepflogenheiten des jeweiligen Instituts bzw. Betreuers oder Beurteilers bestimmt bzw. empfohlen.“[8]

Fußnoten

  1. DEUTSCHE FORSCHUNGSGEMEINSCHAFT – DFG (1998): Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Safeguarding Good Scientific Practice. Weinheim: Wiley-VCH, S. 5.
  2. Welche Grundwerte zählen in der Wissenschaft? In der aktuellen Literatur und in aktuellen Leitfäden werden neben Ehrlichkeit (Redlichkeit) u.a. auch genannt: Verlässlichkeit (Zuverlässigkeit, Reliabilität), Gültigkeit (Validität), Nachvollziehbarkeit, Glaubwürdigkeit, Sachlichkeit, Sorgfältigkeit (Genauigkeit), Fairness, Respekt, Rechenschaftspflicht, Transparenz und Unvoreingenommenheit. – Siehe ALLEA – ALL EUROPEAN ACADEMIES (Hg.) (2018): Europäischer Verhaltenskodex für Integrität in der Forschung, S. 4; BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG, WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG (Hg.) (2020): Praxisleitfaden für Integrität und Ethik in der Wissenschaft, sowie NOVAK, Manfred (2021): Gute wissenschaftliche Praxis als Sorgfaltsmaßstab und Wertungskriterium. In: Zeitschrift für Hochschulrecht, Jahrgang 20, Heft 4, S. 113-118.
  3. Aus der Ansicht, dass eine Quelle nicht zitierfähig ist, folgt nicht, dass sie nicht benutzt werden darf: Wikipedia kann freilich wie ein anderes Lexikon zur Erstorientierung oder wie eine Literaturdatenbank verwendet werden, um andere, dann wissenschaftliche Quellen zu finden. – Zu betonen ist, dass es zur Nicht-Zitierfähigkeit der Wikipedia nur eine Tendenz, aber noch keine fachübergreifende einheitliche Auffassung gibt.
  4. In der Regel wird dies sichergestellt, indem das Original aufgesucht wird. Allerdings verlassen wir hier bereits die Ebene der für alle Disziplinen gültigen Grundregeln.
  5. Wörtlich heißt es im österreichischen Urheberrechtsgesetz: „Werden Stellen oder Teile von Sprachwerken […] vervielfältigt, so sind sie in der Quellenangabe so genau zu bezeichnen, daß sie in dem benutzten Werke leicht aufgefunden werden können.“ (§ 57 Abs 2 UrhG)
  6. Eine mögliche Kollision dieser Grundregel mit der numerischen Zitierweise wird in diesem Wiki unter dem Eintrag „Zitierstile“ diskutiert.
  7. JAHNEL, Dietmar/SRAMEK, Jan (2017): NZR2. Neue Zitierregeln. Wien: Jan Sramek, S. 3.
  8. TRIMMEL, Michael (2009): Wissenschaftliches Arbeiten in Psychologie und Medizin. Wien: Facultas/WUV bei UTB, S. 130.