Das fachspezifische Zitieren in der Mathematik: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein ‚unzitiertes‘ Abschreiben (mit Quellenangabe nur zu Beginn eines Kapitels) ist daher in der Mathematik (aber auch nur in der Mathematik!) bis zu einem gewissen Grad tatsächlich lege artis. Man würde hier nicht von einem Plagiat sprechen. Der Plagiatsvorwurf wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die Quellenangabe komplett fehlen würde. Allerdings dürfen auch in der Mathematik Quellenangaben nicht von anderen ungenannten Quellen abgeschrieben und in die Arbeit einmontiert werden (Blindreferenzen). Einer Quelle zu folgen bedeutet also nicht, die in dieser Quelle genannten anderen Quellen mit abzuschreiben!
 
Ein ‚unzitiertes‘ Abschreiben (mit Quellenangabe nur zu Beginn eines Kapitels) ist daher in der Mathematik (aber auch nur in der Mathematik!) bis zu einem gewissen Grad tatsächlich lege artis. Man würde hier nicht von einem Plagiat sprechen. Der Plagiatsvorwurf wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die Quellenangabe komplett fehlen würde. Allerdings dürfen auch in der Mathematik Quellenangaben nicht von anderen ungenannten Quellen abgeschrieben und in die Arbeit einmontiert werden (Blindreferenzen). Einer Quelle zu folgen bedeutet also nicht, die in dieser Quelle genannten anderen Quellen mit abzuschreiben!
 
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== Fußnoten ==
 
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Version vom 29. Dezember 2021, 00:15 Uhr

Für die Mathematik (und zum Teil auch für die Informatik) gelten Zitierregeln, die mit jenen der texthermeneutischen Wissenschaften nicht vergleichbar sind:

„Das Zitieren in wissenschaftlichen Arbeiten dient der Kennzeichnung von übernommenen Resultaten anderer Autoren. Speziell in der Mathematik werden dabei in der Regel weder Fußnoten noch wörtliche Zitate verwendet.

Folgt man in einem Kapitel im Wesentlichen einer Quelle, so kann man am Anfang darauf verweisen. Im Folgenden müssen dann nur noch andere Quellen explizit zitiert werden. Insbesondere ist darauf zu achten, Eigenleistungen ausreichend zu kennzeichnen.“[1]

Ein ‚unzitiertes‘ Abschreiben (mit Quellenangabe nur zu Beginn eines Kapitels) ist daher in der Mathematik (aber auch nur in der Mathematik!) bis zu einem gewissen Grad tatsächlich lege artis. Man würde hier nicht von einem Plagiat sprechen. Der Plagiatsvorwurf wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die Quellenangabe komplett fehlen würde. Allerdings dürfen auch in der Mathematik Quellenangaben nicht von anderen ungenannten Quellen abgeschrieben und in die Arbeit einmontiert werden (Blindreferenzen). Einer Quelle zu folgen bedeutet also nicht, die in dieser Quelle genannten anderen Quellen mit abzuschreiben!

Fußnoten