Vorlage:Bild-PD-alt-1923: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
[unmarkierte Version] | [unmarkierte Version] |
(make icon de facto unclickable. no need to confuse reader with this image descriptions page.) |
K (icongröße vereinheitlicht auf 55 px) |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
| Die [[Regelschutzfrist|Schutzdauer]] für das von dieser Datei gezeigte Werk ist vermutlich nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen. Es ist daher vermutlich '''[[Gemeinfreiheit|gemeinfrei]]'''. | | Die [[Regelschutzfrist|Schutzdauer]] für das von dieser Datei gezeigte Werk ist vermutlich nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen. Es ist daher vermutlich '''[[Gemeinfreiheit|gemeinfrei]]'''. | ||
|- | |- | ||
− | | valign="middle" | [[Datei:Nuvola apps important.svg|link=| | + | | valign="middle" | [[Datei:Nuvola apps important.svg|link=|55px]] |
| <small>Achtung: Diese Annahme entspricht nicht exakt der gesetzlichen, sondern einer [[Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung bei Bildern, die vor 1923 veröffentlicht wurden|pragmatischen Regelung]]. Die Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung durch einen Rechtsinhaber ist jedoch so gering, dass die deutschsprachige Wikipedia trotz eines möglichen Schutzes die Datei duldet. Die Verwantwortung trägt der Uploader.</small> | | <small>Achtung: Diese Annahme entspricht nicht exakt der gesetzlichen, sondern einer [[Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung bei Bildern, die vor 1923 veröffentlicht wurden|pragmatischen Regelung]]. Die Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung durch einen Rechtsinhaber ist jedoch so gering, dass die deutschsprachige Wikipedia trotz eines möglichen Schutzes die Datei duldet. Die Verwantwortung trägt der Uploader.</small> | ||
|- | |- |
Version vom 19. Dezember 2008, 00:15 Uhr
![]() |
Die Schutzdauer für das von dieser Datei gezeigte Werk ist vermutlich nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen. Es ist daher vermutlich gemeinfrei. |
![]() |
Achtung: Diese Annahme entspricht nicht exakt der gesetzlichen, sondern einer pragmatischen Regelung. Die Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung durch einen Rechtsinhaber ist jedoch so gering, dass die deutschsprachige Wikipedia trotz eines möglichen Schutzes die Datei duldet. Die Verwantwortung trägt der Uploader. |
Liegt eine triviale Wiedergabe vor, so erreicht diese weder die für einen urheberrechtlichen Schutz als Lichtbildwerk nötige Schöpfungshöhe, noch weist sie ein „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (Vgl. Eugen Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. neubearb. Auflage, Berlin 1980) auf, um Leistungsschutz als Lichtbild genießen zu können.
Damit diese Datei in der Wikipedia bleiben kann, muss nachgewiesen sein, dass
|