Zitierfehler

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Die Rede ist auch von „unsauberem Zitieren“. Unsauberes Zitieren oder Zitierfehler sind Formalfehler, die je nach Intensität leichte bis grobe Fahrlässigkeit anzeigen (eine leichte bis eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht). Es liegen damit Verstöße gegen Zitiergebote vor, die mit Schlamperei (mangelnder Sorgfalt), Unkenntnis (mangelndem Wissen) oder schlichtweg falscher Vermittlung (Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht in der Lehre) zu tun haben. Entscheidend ist, dass keine Täuschungs- (Erschleichungs- oder Betrugs-)absicht festzustellen ist. Zitierfehler werden nicht begangen, um den Anschein an Eigenautorschaft zu erwecken oder zu verstärken, um die fremde Autorschaft zu verhüllen.

TIPP! Vermeiden Sie diese Zitierfehler für eine bessere Note:

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1. Formale Zitierfehler:

Im Autor-Jahr-Zitierstil und im Fußnotenstil:

  • Das falsche „zitiert nach“: Statt der richtigen Zitation „BERTALANFFY 1951, zit. nach LUHMANN 1984, S. 217“ (also zuerst die nicht-erhältliche Quelle, dann die Fundstelle) wird die falsche Reihenfolge geschrieben: „LUHMANN 1984, S. 217, zit. nach BERTALANFFY 1951“
  • Falsch gesetzte Anführungszeichen: Die Anführungszeichen werden falsch positioniert, sodass eine eigene Fußnote oder sogar ein Teil der Quellenangabe oder die ganze zum Teil des wörtlichen Zitats wird.
  • Quellenangaben oder Fußnoten sinngemäßer Zitate am Absatzende: Da Quellenangaben vorhanden sind, kann in der Regel dann nicht von einem Plagiat gesprochen werden – außer die wörtlichen Übernahmen erstrecken sich auf mehrere Absätze oder gar Seiten. Dennoch kann auch eine solche falsche Zitierweise die Note verschlechtern:

Abb Anmerkung: Die roten Markierungen der Plagiatssoftware zeigen Übereinstimmungen mit der in Fußnote 24 genannten Quelle auf. Das Fußnotenzeichen 24 wurde am Ende des Absatzes so platziert, dass das Ausmaß der Übernahme und der Inhalt der Übernahme unklar sind. Zudem wurde der Inhalt entgegen der Konvention für ein sinngemäßes Zitat nicht komplett in eigenen Worten wiedergegeben. Da nicht klar ist, ob der Verfasser sich hier Arbeit ersparen wollte (Täuschungsmoment) oder er im guten Glauben war, es richtig zu machen, liegt (im Sinne des In dubio pro reo) kein Plagiat, sondern ein Zitierfehler vor.

  • Fehlende Angabe der Seitenzahl bei Zitaten oder Übernahmen von Abbildungen von bestimmten Seiten.

Im numerischen Stil:

  • Falsche Positionierung der Zahl(en) in eckigen Klammern an den Absatzenden.

Abb