Plagiat

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Ein Plagiat[1] ist in einer klassischen Definition der Diebstahl geistigen Eigentums. Ein Plagiat liegt vor, wenn fremdes geistiges Eigentum als eigenes ausgegeben wird. Unter urheberrechtlicher Perspektive könnte man formulieren: Ein Plagiat ist die unbefugte Verwertung eines fremden Werks oder von fremden Werkteilen unter Anmaßung der eigenen Urheberschaft.

Erstes Beispiel für ein wissenschaftliches Textplagiat

Original. Quelle: Magisterarbeit aus Germanistik von Damian Rzezniczak, 2005, https://www.diplom.de/document/224015
Plagiat. Quelle: Masterarbeit von N.N., 2010

Für die Identifikation eines Plagiats ist es entscheidend, dass ‚vor Ort‘ keine Quellenangabe erfolgte. Aber auch mit einer Quellenangabe, die ein sinngemäßes Zitat anzeigen würde, wäre der Text viel zu nah am Original und damit immer noch zumindest als Zitierfehler zu werten. Für die Identifikation eines Plagiats ist immer der Kontext entscheidend, es ist aber zunächst nicht entscheidend, ob in der Arbeit, die das Plagiat enthält, die Quelle des Plagiats an einer anderen Stelle angegeben wurde oder ob die plagiierte Arbeit im Literaturverzeichnis der Arbeit, die das Plagiat enthält, erwähnt wurde. Solche Fragen sind erst dann zu beantworten, wenn es um die Einordnung des Plagiats als Folge grob fahrlässigen Verhaltens oder Täuschungsverhaltens geht.

Zweites Beispiel für ein (diesmal schwerwiegendes) wissenschaftliches Textplagiat

Original. Quelle: Beckmann, Jan P. (20153): Wilhelm von Ockham. München: C.H. Beck, Klappentext.
Plagiat. Quelle: Zurückgezogene Habilitationsschrift von N.N., 2019

Fußnoten

  1. Dieser Ersttext zum Stichwort „Plagiat“ ist der IHS-Studie „Plagiatsprüfung durch österreichische Universitäten und Hochschulen. Lagebericht zur Praxis in Studium und Lehre“, Unterkapitel „Begriff und Erscheinungsformen des (vor allem: akademischen) Plagiats“, S. 6-11 (in der Fassung des Zwischenberichts vom 17.08.2021) entnommen, Verfasser Stefan Weber. Er wurde bereits für die Erstbefüllung des Wikis erweitert und redigiert.