Zeile 39: |
Zeile 39: |
| | | |
| Die '''fünf Grundregeln (Stufe II)''' sind gleichsam der kleinste gemeinsame Nenner für das korrekte Zitieren in wissenschaftlichen Arbeiten; gültig von der Altertumswissenschaft bis zur Zoologie: | | Die '''fünf Grundregeln (Stufe II)''' sind gleichsam der kleinste gemeinsame Nenner für das korrekte Zitieren in wissenschaftlichen Arbeiten; gültig von der Altertumswissenschaft bis zur Zoologie: |
| + | |
| + | <div class="spalten"> |
| + | <div class="spalte-1-1 box-framed box-blau"> |
| + | <p class="box-header">'''Stufe II. Fünf Grundregeln für das wissenschaftliche Zitieren'''</p> |
| + | <div class="box-content"> |
| + | |
| + | # '''1. Quellenkritischer Umgang (Grundregel der Quellenkritik):''' Wissenschaft zitiert in der Regel Wissenschaft oder die empirischen Gegenstände (Texte) ihrer Beschreibungen (in der Rechtswissenschaft etwa Gesetzesnormen und Judikatur, in der Theologie Bibeltexte u.a. Überlieferungen usw.). Absolute Vorsicht ist jedoch geboten, wenn sich Wissenschaft auf den Informationsgehalt von Quellen aus anderen sozialen Systemen stützt – wie etwa von massenmedialen Quellen, von Presseaussendungen politischer Parteien oder von Darstellungen kommerzieller Unternehmenswebsites – und diese nicht-wissenschaftlichen Quellen gleichrangig wie wissenschaftliche Quellen behandeln möchte (außer diese nicht-wissenschaftlichen Quellen sind Gegenstand der wissenschaftlichen Untersuchung, etwa in der Kommunikationswissenschaft). Inhalte von anderen sozialen Systemen müssen stets genau geprüft (gegengecheckt) und, wenn überhaupt, mit größter Vorsicht, klarem Vorbehalt und einem entsprechendem begleitenden Kommentar zitiert werden. Manchmal sind derartige Quellen in der Wissenschaft gar nicht zitierfähig. Zur Quellenkritik gehört daher zuallererst immer auch die Prüfung, ob eine Quelle überhaupt zitierfähig ist. Für das Online-Lexikon Wikipedia herrscht etwa in den einzelnen Wissenschaftsdisziplinen zunehmend der Konsens, dass dies nicht der Fall ist.<ref>Aus der Ansicht, dass eine Quelle nicht zitierfähig ist, folgt nicht, dass sie nicht benutzt werden darf: Wikipedia kann freilich wie ein anderes Lexikon zur Erstorientierung oder wie eine Literaturdatenbank verwendet werden, um andere, dann wissenschaftliche Quellen zu finden. – Zu betonen ist, dass es zur Nicht-Zitierfähigkeit der Wikipedia nur eine Tendenz, aber noch keine fachübergreifende einheitliche Auffassung gibt.</ref> |
| + | # '''Korrektheit der inhaltlichen Wiedergabe(n):''' Vorausgesetzt, dass eine Wissenschaftsdisziplin mit wörtlichen Zitaten unter Anführungszeichen arbeitet, müssen diese stets auf Punkt und Komma originalgetreu wiedergegeben werden. Dies gilt auch für z.B. ältere Formen der Rechtschreibung einer Sprache oder überhaupt ältere Sprachformen. Auch nicht-wörtlich zitierte Inhalte müssen stets korrekt berichtet werden. Direkte Zitate wie auch nicht-wörtlich zitierte Inhalte dürfen nicht aus dem Kontext gerissen und missinterpretiert werden. |
| + | # '''Richtigkeit der Quellenangabe(n) (erste Grundregel der Quellentransparenz):''' Jeder wörtlich oder sinngemäß zitierte Inhalt muss sich in der jeweils angegebenen Quelle auch wirklich befinden.<ref>In der Regel wird dies sichergestellt, indem das ''Original'' aufgesucht wird. Allerdings verlassen wir hier bereits die Ebene der für alle Disziplinen gültigen Grundregeln.</ref> ''Wo'' allerdings diese Quellenangabe platziert werden soll und ''wie'' diese Quellenangabe formal auszusehen hat, das unterscheidet sich von Wissenschaftsdisziplin zu Wissenschaftsdisziplin, von Zitierkultur zu Zitierkultur, ja mitunter von Betreuer/in zu Betreuer/in. |
| + | # '''Vollständigkeit der Quellenangabe(n) (zweite Grundregel der Quellentransparenz):''' Auch diese Grundregel gilt für jede einzelne zitierte Stelle: Die ''Vollständigkeit'' der Quellenangabe und damit die leichte ''Auffindbarkeit'' nicht nur der Quelle, sondern auch der etwaigen zitierten Passage in der Quelle durch andere (für die Leser/innen) ist sicherzustellen. Das fordert auch das österreichische Urheberrechtsgesetz (UrhG): Die Quellenangabe muss so erfolgen, dass die entsprechende Stelle in einem Werk leicht auffindbar ist.<ref>Wörtlich heißt es im österreichischen Urheberrechtsgesetz: „Werden Stellen oder Teile von Sprachwerken […] vervielfältigt, so sind sie in der Quellenangabe so genau zu bezeichnen, daß sie in dem benutzten Werke leicht aufgefunden werden können.“ (§ 57 Abs 2 UrhG)</ref> – Das heißt etwa konkret: Wird Inhalt nur von einer bestimmten Seite (oder Stelle) entnommen, so ist diese Seitenzahl (oder Stelle) auch in der Quellenangabe anzuführen.<ref>Eine mögliche Kollision dieser Grundregel mit der numerischen Zitierweise wird in diesem Wiki unter dem Eintrag „Zitierstile“ diskutiert.</ref> Freilich können auch ganze Werke zitiert werden. |
| + | </div> |
| + | </div> |
| + | </div> |
| | | |
| == Fußnoten == | | == Fußnoten == |
| | | |
| <references /> | | <references /> |