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Ghostwriting fällt seit 01.10.21 unter die erweiterten Strafbestimmungen des österreichischen Universitätsgesetzes (UG) und ist dann für die einmaligen wie die kommerziellen, regelmäßigen Anbieter mit empfindlichen Strafen belegt.
 
Ghostwriting fällt seit 01.10.21 unter die erweiterten Strafbestimmungen des österreichischen Universitätsgesetzes (UG) und ist dann für die einmaligen wie die kommerziellen, regelmäßigen Anbieter mit empfindlichen Strafen belegt.
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