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Version vom 5. Januar 2022, 07:40 Uhr
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07:40, 5. Jan. 2022
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<th>'''3. Wörtlich Übernommenes muss immer in Anführungszeichen gesetzt oder optisch hervorgehoben werden.'''</th>
<th>'''3. Wörtlich Übernommenes muss immer in Anführungszeichen gesetzt oder optisch hervorgehoben werden.'''</th>
<td class="color-table-2">Da es selten wörtliche Zitate gibt, ist die Regel nur von untergeordneter Bedeutung.</td>
<td class="color-table-2">Da es selten wörtliche Zitate gibt, ist die Regel nur von untergeordneter Bedeutung.</td>
−
<td class="color-table-2">Mitunter genügt eine Quellenangabe zu Beginn eines
Kapitels
.</td>
+
<td class="color-table-2">Mitunter genügt eine Quellenangabe zu Beginn eines
Kapitels
.</td>
<td class="color-table-2">Nur gültig, wenn wörtliche Zitate in der jeweiligen Disziplin üblich sind.</td>
<td class="color-table-2">Nur gültig, wenn wörtliche Zitate in der jeweiligen Disziplin üblich sind.</td>
<td class="color-table-2">Gilt nicht prinzipiell für Normtexte und Rechtsprechung.</td>
<td class="color-table-2">Gilt nicht prinzipiell für Normtexte und Rechtsprechung.</td>
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