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„Wissenschaftliches Fehlverhalten“ ist der logische Gegenbegriff zur „guten wissenschaftlichen Praxis“. Im angloamerikanischen Raum ist spätestens seit den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts von „research misconduct“, später auch von „scientific misconduct“ die Rede. Auch der Begriff "academic dishonesty" ist verbreitet. Der Begriff „Fehlverhalten“ von Forschern taucht erstmals 1994 in der vom bundesdeutschen Strafrechtswissenschaftler Albin Eser betreuten Dissertation „Fehlverhalten von Forschern“ von Stefanie Stegemann-Boehl auf.<ref>STEGEMANN-BOEHL, Stefanie (1994): Fehlverhalten von Forschern. Eine Untersuchung am Beispiel der biomedizinischen Forschung im Rechtsvergleich USA-Deutschland. Stuttgart: Ferdinand Enke (zgl. Dissertation, Universität Freiburg).</ref>
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„Wissenschaftliches Fehlverhalten“ ist der logische Gegenbegriff zur „guten wissenschaftlichen Praxis“. Im angloamerikanischen Raum ist spätestens seit den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts von „research misconduct“, später auch von „scientific misconduct“ die Rede. Auch der Begriff „academic dishonesty“ ist verbreitet. Der Begriff „Fehlverhalten“ von Forschern taucht erstmals 1994 in der vom bundesdeutschen Strafrechtswissenschaftler Albin Eser betreuten Dissertation „Fehlverhalten von Forschern“ von Stefanie Stegemann-Boehl auf.<ref>STEGEMANN-BOEHL, Stefanie (1994): Fehlverhalten von Forschern. Eine Untersuchung am Beispiel der biomedizinischen Forschung im Rechtsvergleich USA-Deutschland. Stuttgart: Ferdinand Enke (zgl. Dissertation, Universität Freiburg).</ref>
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1997 hat ein Ausschuss der Max-Planck-Gesellschaft unter der Leitung von Albin Eser erstmals „wissenschaftliches Fehlverhalten“ ausbuchstabiert und in eine mittlerweile weit verbreitete Taxonomie gebracht, bei der etwa das Plagiat als die „unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorschaft“ definiert wird. Ebenfalls aus den USA kommend, wird mit "wissenschaftlichem Fehlverhalten" heute meist das Tripel "FFP" bezeichnet: also ''Fabrikation'' (Erfindung), ''Falsifikation'' (Fälschung) und ''Plagiat''. Eine diesbezügliche, weit verbreitete Definition findet sich auf der [https://ori.hhs.gov/definition-research-misconduct Website des ORI – Office of Research Integrity] der USA. Weitere Formen wissenschaftlichen Fehlverhaltens sind etwa die ''unethische Autorschaft'' oder die ''Sabotage''.
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1997 hat ein Ausschuss der Max-Planck-Gesellschaft unter der Leitung von Albin Eser erstmals „wissenschaftliches Fehlverhalten“ ausbuchstabiert und in eine mittlerweile weit verbreitete Taxonomie gebracht, bei der etwa das Plagiat als die „unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorschaft“ definiert wird. Ebenfalls aus den USA kommend, wird mit „wissenschaftlichem Fehlverhalten“ heute meist das Tripel „FFP“ bezeichnet: also ''Fabrikation'' (Erfindung), ''Falsifikation'' (Fälschung) und ''Plagiat''. Eine diesbezügliche, weit verbreitete Definition findet sich auf der [https://ori.hhs.gov/definition-research-misconduct Website des ORI – Office of Research Integrity] der USA. Weitere Formen wissenschaftlichen Fehlverhaltens sind etwa die ''unethische Autorschaft'' oder die ''Sabotage''.
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Der Begriff "wissenschaftliches Fehlverhalten" war in den ersten Richtlinien der Max-Planck-Gesellschaft und der DFG (Deutschen Forschungsgemeinschaft) noch ausschließlich auf Wissenschaftler/innen bezogen und nicht auf Studierende. In den vergangenen Jahren ist der Trend zu beobachten, dass die Begriffe "gute wissenschaftliche Praxis" und "wissenschaftliches Fehlverhalten" zunehmend auch auf schriftliche Arbeiten und eventuell auch auf Prüfungsleistungen Studierender angewandt werden, dies vor allem in GWP-Richtlinien (siehe etwa [https://cdn.fh-joanneum.at/media/2021/08/Richtlinie-1.1.-Gute-Wissenschaftliche-Praxis-06.07.2021_-2.pdf hier]), Satzungen und Prüfungsordnungen (siehe etwa [https://www.fh-salzburg.ac.at/fileadmin/fhs_daten/abteilungen/rek/documents/Corona/FHS_Pruefungsordnung_5.01_Ergaenzungen_COVID-19_01.pdf hier]).
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Der Begriff „wissenschaftliches Fehlverhalten“ war in den ersten Richtlinien der Max-Planck-Gesellschaft und der DFG (Deutschen Forschungsgemeinschaft) noch ausschließlich auf Wissenschaftler/innen bezogen und nicht auf Studierende. In den vergangenen Jahren ist der Trend zu beobachten, dass die Begriffe „gute wissenschaftliche Praxis“ und „wissenschaftliches Fehlverhalten“ zunehmend auch auf schriftliche Arbeiten und eventuell auch auf Prüfungsleistungen Studierender angewandt werden, dies vor allem in GWP-Richtlinien (siehe etwa [https://cdn.fh-joanneum.at/media/2021/08/Richtlinie-1.1.-Gute-Wissenschaftliche-Praxis-06.07.2021_-2.pdf hier]), Satzungen und Prüfungsordnungen (siehe etwa [https://www.fh-salzburg.ac.at/fileadmin/fhs_daten/abteilungen/rek/documents/Corona/FHS_Pruefungsordnung_5.01_Ergaenzungen_COVID-19_01.pdf hier]).
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Es gibt aber auch Versuche einer Unterscheidung. So empfiehlt etwa die [https://www.ub.uni-mainz.de/de/akademische-integritaet/fehlverhalten-und-taeuschung Universität Mainz auf einer Website zu akademischer Integrität]: "Wird bei professionell tätigen Forscherinnen und Forscher hier von wissenschaftlichem Fehlverhalten gesprochen, fallen Verstöße im Rahmen des Studiums unter den prüfungsrechtlichen Begriff 'Täuschung'." Im österreichischen Universitätsgesetz wird gegenwärtig von "Vortäuschen" gesprochen, der Begriff "wissenschaftliches Fehlverhalten" kommt nicht vor.
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Es gibt aber auch Versuche einer Unterscheidung. So empfiehlt etwa die [https://www.ub.uni-mainz.de/de/akademische-integritaet/fehlverhalten-und-taeuschung Universität Mainz auf einer Website zu akademischer Integrität]: „Wird bei professionell tätigen Forscherinnen und Forscher hier von wissenschaftlichem Fehlverhalten gesprochen, fallen Verstöße im Rahmen des Studiums unter den prüfungsrechtlichen Begriff ‚Täuschung‘.Im österreichischen Universitätsgesetz wird gegenwärtig von „Vortäuschen“ gesprochen, der Begriff „wissenschaftliches Fehlverhalten“ kommt nicht vor.
    
Albin Eser führte in seiner Auflistung der Formen wissenschaftlichen Fehlverhaltens aus dem Jahr 1997 noch mehr Formen der „Verletzung geistigen Eigentums“ als das Plagiat an:
 
Albin Eser führte in seiner Auflistung der Formen wissenschaftlichen Fehlverhaltens aus dem Jahr 1997 noch mehr Formen der „Verletzung geistigen Eigentums“ als das Plagiat an:
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d) Verfälschung des Inhalts,<br>
 
d) Verfälschung des Inhalts,<br>
 
e) unbefugte Veröffentlichung oder unbefugtes Zugänglichmachen gegenüber Dritten, solange das Werk, die Erkenntnis, die Hypothese, der Lehrinhalt oder der Forschungsansatz noch nicht veröffentlicht ist,<br>
 
e) unbefugte Veröffentlichung oder unbefugtes Zugänglichmachen gegenüber Dritten, solange das Werk, die Erkenntnis, die Hypothese, der Lehrinhalt oder der Forschungsansatz noch nicht veröffentlicht ist,<br>
f) Inanspruchnahme der (Mit)Autorschaft einer anderen Person ohne deren Einverständnis […]“<ref>ESER, Albin (1999): Die Sicherung von „Good Scientific Practice" und die Sanktionierung von Fehlverhalten. Mit Erläuterungen zur Freiburger „Selbstkontrolle in der Wissenschaft". In: Lippert, Hans-Dieter/Eisenmenger, Wolfgang (Hg.): Forschung am Menschen. Der Schutz des Menschen – Die Freiheit des Forschers. Berlin/Heidelberg: Springer, S. 148 f.</ref>  
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f) Inanspruchnahme der (Mit)Autorschaft einer anderen Person ohne deren Einverständnis […]“<ref>ESER, Albin (1999): Die Sicherung von „Good Scientific Practice" und die Sanktionierung von Fehlverhalten. Mit Erläuterungen zur Freiburger „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“. In: Lippert, Hans-Dieter/Eisenmenger, Wolfgang (Hg.): Forschung am Menschen. Der Schutz des Menschen – Die Freiheit des Forschers. Berlin/Heidelberg: Springer, S. 148 f.</ref>  
 
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„Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewußt oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonstwie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird. Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalles.“<ref>ESER, Albin (1999): Die Sicherung von „Good Scientific Practice" und die Sanktionierung von Fehlverhalten. Mit Erläuterungen zur Freiburger „Selbstkontrolle in der Wissenschaft". In: Lippert, Hans-Dieter/Eisenmenger, Wolfgang (Hg.): Forschung am Menschen. Der Schutz des Menschen – Die Freiheit des Forschers. Berlin/Heidelberg: Springer, S. 148.</ref>
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„Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewußt oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonstwie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird. Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalles.“<ref>ESER, Albin (1999): Die Sicherung von „Good Scientific Practice“ und die Sanktionierung von Fehlverhalten. Mit Erläuterungen zur Freiburger „Selbstkontrolle in der Wissenschaft". In: Lippert, Hans-Dieter/Eisenmenger, Wolfgang (Hg.): Forschung am Menschen. Der Schutz des Menschen – Die Freiheit des Forschers. Berlin/Heidelberg: Springer, S. 148.</ref>
 
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