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„Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewußt oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonstwie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird. Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalles.“<ref>ESER, Albin (1999): Die Sicherung von „Good Scientific Practice“ und die Sanktionierung von Fehlverhalten. Mit Erläuterungen zur Freiburger „Selbstkontrolle in der Wissenschaft". In: Lippert, Hans-Dieter/Eisenmenger, Wolfgang (Hg.): Forschung am Menschen. Der Schutz des Menschen – Die Freiheit des Forschers. Berlin/Heidelberg: Springer, S. 148.</ref>
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„Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewußt oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonstwie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird. Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalles.“<ref>ESER, Albin (1999): Die Sicherung von „Good Scientific Practice“ und die Sanktionierung von Fehlverhalten. Mit Erläuterungen zur Freiburger „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“. In: Lippert, Hans-Dieter/Eisenmenger, Wolfgang (Hg.): Forschung am Menschen. Der Schutz des Menschen – Die Freiheit des Forschers. Berlin/Heidelberg: Springer, S. 148.</ref>
 
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