Bauernopfer-Referenz

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Der Begriff „Bauernopfer-Referenz“ wurde vom deutschen Rechtswissenschaftler Benjamin Lahusen im Jahr 2006 eingeführt.[1] Er bezeichnet eine offenbar weit verbreitete Schwindel-Methode, bei der nur ein kleiner Teil des Übernommenen als Zitat ausgewiesen wurde. Dabei kann es sich um ein wörtliches oder, wie in der folgenden Abbildung, um ein sinngemäßes Zitat handeln. Fußnote 118 bezieht sich ganz offensichtlich auf das Faktum, dass eine Kommission die Schaffung eines Schlichtungsverfahrens vorgesehen hat. Für den Leser/die Leserin ist an keiner Stelle ersichtlich, dass der gesamte rot markierte Text (!) aus der entsprechenden Quelle (Wimmer in Oberndorfer 1991) entnommen wurde.

Typische Bauernopfer-Referenz
  1. LAHUSEN, Benjamin (2006): Goldene Zeiten. Anmerkungen zu Hans-Peter Schwintowski, Juristische Methodenlehre, UTB basics Recht und Wirtschaft 2005. In: Kritische Justiz, Jahrgang 39, Heft 4, S. 398-417. https://www.kj.nomos.de/fileadmin/kj/doc/2006/20064Lahusen_S_398.pdf