Fußnote

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Der Begriff „Fußnote“ ist unscharf, er kann dreierlei bezeichnen: Erstens das Fußnotenzeichen im Fließtext (hochgestellt als Ziffer), zweitens das Fußnotenzeichen im Fußnotenbereich und drittens den eigentlichen Fußnotentext, den Inhalt einer Fußnote. Gewisse Zitierstile normieren, dass im Fußnotenbereich ausschließlich Literaturangaben zu finden sein sollen. Andere wünschen wiederum genau das nicht. Im Fußnoten-Zitierstil verweist die Fußnote zumeist auf die Quellenangabe im Fußnotentext (in den Rechtswissenschaften finden sich im Fußnotentext allerdings oft zusätzlich auch inhaltliche Ergänzungen). Im Autor-Jahr-Zitierstil können Fußnoten auch weiterführende Gedanken und weitere Literaturhinweise enthalten. Im numerischen Zitierstil sind Fußnoten selten, häufig kommen sie in naturwissenschaftlichen und technischen Arbeiten gar nicht vor.

Fußnoten sind zu unterscheiden von sogenannten Endnoten. Die Fußnoten befinden sich am Fuß des Satzspiegels. Endnoten befinden sich am Absatz- oder gar Werkende. Einige Verlage wünschen immer noch Endnoten, diese sind aber schwieriger dem Fließtext zuzuordnen. In den Geistes- und Sozialwissenschaften (nicht aber in der wissenschaftlichen Psychologie[1]) haben sich daher Fußnoten eingebürgert.

Wissenschaftshistorisch von Interesse ist die Erfindung und Geschichte der Fußnote in wissenschaftlichen Textsorten.[2]

Fußnoten

  1. DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR PSYCHOLOGIE (DGPs) (Hg.) (20195): Richtlinien zur Manuskriptgestaltung. Unter Mitarbeit von Jan Pfetsch. Göttingen: Hogrefe.
  2. Zur Einführung GRAFTON 1997 mit weiterer Literatur.