Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe: Unterschied zwischen den Versionen

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(Ergänzung zur Klarstellung und Verständlichkeit für den Anwender der Vorlage, Quelle: Eugen Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. neubearb. Auflage, Berlin 1980)
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Liegt eine einfache Wiedergabe vor, so erreicht sie ebenfalls nicht das „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (<small>Vgl. Eugen Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. neubearb. Auflage, Berlin 1980</small>), um den Leistungsschutz als Lichtbild genießen zu können.
 
Liegt eine einfache Wiedergabe vor, so erreicht sie ebenfalls nicht das „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (<small>Vgl. Eugen Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. neubearb. Auflage, Berlin 1980</small>), um den Leistungsschutz als Lichtbild genießen zu können.
  
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Die Befugnis zur Nutzung der Datei richtet sich daher nach Befugnis zur Nutzung des Originals. Die Datei ist daher '''[[Gemeinfreiheit|gemeinfrei]]'''.
 
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Version vom 22. September 2010, 11:55 Uhr

PD-icon.svg Diese Datei erreicht nicht die für einen urheberrechtlichen Schutz nötige Schöpfungshöhe.

Liegt eine einfache Wiedergabe vor, so erreicht sie ebenfalls nicht das „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (Vgl. Eugen Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. neubearb. Auflage, Berlin 1980), um den Leistungsschutz als Lichtbild genießen zu können.

Die Befugnis zur Nutzung der Datei richtet sich daher nach Befugnis zur Nutzung des Originals. Die Datei ist daher gemeinfrei.

Vorlage:NoCommons en:Template:PD-ineligible ru:Шаблон:PD-trivial sr:Шаблон:Јв-Не подлеже заштити vi:Tiêu bản:PD-ineligible