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Wie in diesem Wiki erläutert, gilt die Aussage „Wörtliche Zitate sind daher mit Anführungszeichen zu versehen.“ in der Tat für die allermeisten Wissenschaftsdisziplinen, aber eben nicht für alle: In der Rechtswissenschaft kann es erlaubt sein, wörtlich aus Gesetzen zu zitieren, ohne diese übernommenen Stellen in Anführungszeichen setzen zu müssen. In der Mathematik kann es erlaubt, ja häufig sogar notwendig sein, vor allem zahlen- und formelbasierte Inhalte ohne Anführungszeichen wiederzugeben. In der Germanistik ist die Kennzeichnung von Metasprache durch Kursivierungen erlaubt. Weder gilt die Anführungszeichen-Norm immer, noch gilt die Kennzeichnungsnorm immer!
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Wie in diesem Wiki erläutert, gilt die Aussage „Wörtliche Zitate sind daher mit Anführungszeichen zu versehen.“ in der Tat für die allermeisten Wissenschaftsdisziplinen, aber eben nicht für alle: In der Rechtswissenschaft kann es erlaubt sein, wörtlich aus Gesetzen zu zitieren, ohne diese übernommenen Stellen in Anführungszeichen setzen zu müssen. In der Mathematik kann es erlaubt, ja häufig sogar notwendig sein, vor allem zahlen- und formelbasierte Inhalte ohne Anführungszeichen wiederzugeben. In der Germanistik ist die Kennzeichnung von Metasprache durch ''Kursivierungen'' erlaubt. Weder gilt die Anführungszeichen-Norm immer, noch gilt die Kennzeichnungsnorm immer!
    
== Fußnoten ==
 
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