Kennzeichnung

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Ein wissenschaftliches Zitat besteht neben dem zitierten Inhalt selbst (Text, Tabelle, Abbildung, Grafik etc.) aus 1. einer Kennzeichnung (oder auch Kenntlichmachung) und 2. einer Quellenangabe.[1] Beides sollte nicht verwechselt werden: So ist es etwa bei wörtlichen Zitaten nicht angebracht, von einer Kennzeichnung durch eine Quellenangabe zu sprechen. Bei wörtlichen Zitaten erfolgen Kennzeichnungen des zitierten Inhalts in der Regel durch doppelte Anführungszeichen (genauer: der Inhalt wird zwischen ein öffnendes und ein schließendes Anführungszeichen gesetzt). Im Anschluss folgt die Quellenangabe. Bei sinngemäßen Zitaten erfolgt die Kennzeichnung durch die Anführung des Autors im Text („Nach Luhmann …“) und/oder durch die Positionierung der Quellenangabe auf eine Art, die dem Leser/der Leserin anzeigt, worauf sie sich bezieht. Brünner bemerkt im Anschluss an die Unterscheidung zwischen „kleinem“ und „großem“ Zitat aus dem Urheberrecht, also zwischen der Anführung einer einzelnen Stelle aus einem Sprachwerk und der Übernahme eines gesamten Sprachwerks (etwa eines zu analysierenden Gedichts oder Medienartikels):

„Sowohl das ‚kleine‘, [sic] als auch das ‚große‘ Zitat sind zu kennzeichnen, da sie ohne Kennzeichnung nicht als Zitat erkannt werden können. Wird auf die Kennzeichnung verzichtet [sic] geht das Zitat im zitierenden Werk auf und es liegt ein Plagiat vor. Wörtliche Zitate sind daher mit Anführungszeichen zu versehen.“[2]

Wie in diesem Wiki erläutert, gilt die Aussage „Wörtliche Zitate sind daher mit Anführungszeichen zu versehen.“ in der Tat für die allermeisten Wissenschaftsdisziplinen, aber eben nicht für alle: In der Rechtswissenschaft kann es erlaubt sein, wörtlich aus Gesetzen zu zitieren, ohne diese übernommenen Stellen in Anführungszeichen setzen zu müssen. In der Mathematik kann es erlaubt, ja häufig sogar notwendig sein, vor allem zahlen- und formelbasierte Inhalte ohne Anführungszeichen wiederzugeben. In der Germanistik ist die Kennzeichnung von Metasprache durch Kursivierungen erlaubt. Weder gilt die Anführungszeichen-Norm immer, noch gilt die Kennzeichnungsnorm immer!

Fußnoten

  1. BRÜNNER, Georg (2007): Studienrechtliche Konsequenzen von Plagiaten. In: Prisching, Manfred/Lenz, Werner/Hauser, Werner (Hg.): Die (Rechts-)Stellung von StudentInnen in Österreich. Wien: Verlag Österreich, S. 210.
  2. Siehe Fußnote 1.