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Wissenschaftliches Fehlverhalten muss also nicht immer bewusst (absichtlich, vorsätzlich) geschehen, auch grobe Fahrlässigkeit (das heißt die grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht) kann wissenschaftliches Fehlverhalten darstellen. Nicht jedes Plagiat, das als wissenschaftliches Fehlverhalten klassifiziert werden muss, ist deshalb gleich studienrechtlich relevant ([[Nichtigerklärung]]; [[Widerruf des akademischen Grades|Widerruf des Grades]]). Damit ein schwerwiegendes Plagiat zu einer studienrechtlichen Konsequenz führt, muss das Moment der Täuschung (der Erschleichung) festgestellt worden sein. Die Grenzziehung zwischen grober Fahrlässigkeit und Täuschung ist im Einzelfall schwierig zu ziehen.
 
Wissenschaftliches Fehlverhalten muss also nicht immer bewusst (absichtlich, vorsätzlich) geschehen, auch grobe Fahrlässigkeit (das heißt die grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht) kann wissenschaftliches Fehlverhalten darstellen. Nicht jedes Plagiat, das als wissenschaftliches Fehlverhalten klassifiziert werden muss, ist deshalb gleich studienrechtlich relevant ([[Nichtigerklärung]]; [[Widerruf des akademischen Grades|Widerruf des Grades]]). Damit ein schwerwiegendes Plagiat zu einer studienrechtlichen Konsequenz führt, muss das Moment der Täuschung (der Erschleichung) festgestellt worden sein. Die Grenzziehung zwischen grober Fahrlässigkeit und Täuschung ist im Einzelfall schwierig zu ziehen.
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Grafik: Plagiat als wissenschaftliches Fehlverhalten und Plagiat mit studienrechtlicher Konsequenz<ref>https://plagiatsgutachten.com/was-ist-ein-plagiat</ref>
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[[Datei:Wissenschaftliches-fehlverhalten.png|none|thumb|900px|Plagiat als wissenschaftliches Fehlverhalten und Plagiat mit studienrechtlicher Konsequenz<ref>https://plagiatsgutachten.com/was-ist-ein-plagiat</ref>]]
 
      
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