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„(2) Verletzung geistigen Eigentums
„(2) Verletzung geistigen Eigentums
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in bezug auf ein von einem anderen geschaffenes urheberrechtlich geschützes [sic] Werk oder von anderen stammende wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse, Hypothesen, Lehren oder Forschungsansätze durch
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in bezug auf ein von einem anderen geschaffenes urheberrechtlich geschützes [sic] Werk oder von anderen stammende wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse, Hypothesen, Lehren oder Forschungsansätze durch<br>
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a) unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorschaft (Plagiat),<br>
a) unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorschaft (Plagiat),<br>
b) Ausbeutung von Forschungsansätzen und Ideen, insbesondere als Gutachtende (Ideendiebstahl),<br>
b) Ausbeutung von Forschungsansätzen und Ideen, insbesondere als Gutachtende (Ideendiebstahl),<br>