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„Sowohl das ‚kleine‘, [sic] als auch das ‚große‘ Zitat sind zu kennzeichnen, da sie ohne Kennzeichnung nicht als Zitat erkannt werden können. Wird auf die Kennzeichnung verzichtet [sic] geht das Zitat im zitierenden Werk auf und es liegt ein Plagiat vor. Wörtliche Zitate sind daher mit Anführungszeichen zu versehen.“<ref>BRÜNNER, Georg (2007): Studienrechtliche Konsequenzen von Plagiaten. In: Prisching, Manfred/Lenz, Werner/Hauser, Werner (Hg.): Die (Rechts-)Stellung von StudentInnen in Österreich. Wien: Verlag Österreich, S. 210.</ref>
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„Sowohl das ‚kleine‘, [sic] als auch das ‚große‘ Zitat sind zu kennzeichnen, da sie ohne Kennzeichnung nicht als Zitat erkannt werden können. Wird auf die Kennzeichnung verzichtet [sic] geht das Zitat im zitierenden Werk auf und es liegt ein Plagiat vor. Wörtliche Zitate sind daher mit Anführungszeichen zu versehen.“<ref>Siehe Fußnote 1.</ref>
 
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