# '''Vollständigkeit der Quellenangabe(n) (zweite Grundregel der Quellentransparenz):''' Auch diese Grundregel gilt für jede einzelne zitierte Stelle: Die ''Vollständigkeit'' der Quellenangabe und damit die leichte ''Auffindbarkeit'' nicht nur der Quelle, sondern auch der etwaigen zitierten Passage in der Quelle für andere (für die Leser/innen) ist sicherzustellen. Das fordert auch das österreichische Urheberrechtsgesetz (UrhG): Die Quellenangabe muss so erfolgen, dass die entsprechende Stelle in einem Werk leicht auffindbar ist.<ref>Wörtlich heißt es im österreichischen Urheberrechtsgesetz: „Werden Stellen oder Teile von Sprachwerken […] vervielfältigt, so sind sie in der Quellenangabe so genau zu bezeichnen, daß sie in dem benutzten Werke leicht aufgefunden werden können.“ (§ 57 Abs 2 UrhG)</ref> – Das heißt etwa konkret: Wird Inhalt nur von einer bestimmten Seite (oder Stelle) entnommen, so ist diese Seitenzahl (oder Stelle) auch in der Quellenangabe anzuführen.<ref>Eine mögliche Kollision dieser Grundregel mit der numerischen Zitierweise wird in diesem Wiki unter dem Eintrag „[[Zitierstile]]“ diskutiert.</ref> Freilich können auch ganze Werke zitiert werden. | # '''Vollständigkeit der Quellenangabe(n) (zweite Grundregel der Quellentransparenz):''' Auch diese Grundregel gilt für jede einzelne zitierte Stelle: Die ''Vollständigkeit'' der Quellenangabe und damit die leichte ''Auffindbarkeit'' nicht nur der Quelle, sondern auch der etwaigen zitierten Passage in der Quelle für andere (für die Leser/innen) ist sicherzustellen. Das fordert auch das österreichische Urheberrechtsgesetz (UrhG): Die Quellenangabe muss so erfolgen, dass die entsprechende Stelle in einem Werk leicht auffindbar ist.<ref>Wörtlich heißt es im österreichischen Urheberrechtsgesetz: „Werden Stellen oder Teile von Sprachwerken […] vervielfältigt, so sind sie in der Quellenangabe so genau zu bezeichnen, daß sie in dem benutzten Werke leicht aufgefunden werden können.“ (§ 57 Abs 2 UrhG)</ref> – Das heißt etwa konkret: Wird Inhalt nur von einer bestimmten Seite (oder Stelle) entnommen, so ist diese Seitenzahl (oder Stelle) auch in der Quellenangabe anzuführen.<ref>Eine mögliche Kollision dieser Grundregel mit der numerischen Zitierweise wird in diesem Wiki unter dem Eintrag „[[Zitierstile]]“ diskutiert.</ref> Freilich können auch ganze Werke zitiert werden. |