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In einer informellen Umfrage unter Fachvertreter/inne/n der Universität Wien antwortete ein Fachvertreter: „Es gibt eigentlich nur zwei Anforderungen, die erfüllt werden müssen: Sicherstellung der leichten Auffindbarkeit isd § 57 (2) UrhG (d.h. unbedingt Seitenangaben) und Einheitlichkeit der Zitationsart (= kein Wechsel zwischen APA-Style und deutscher Zitierweise).“ Daraus resultieren die Grundregeln 4 und 5.
In einer informellen Umfrage unter Fachvertreter/inne/n der Universität Wien antwortete ein Fachvertreter: „Es gibt eigentlich nur zwei Anforderungen, die erfüllt werden müssen: Sicherstellung der leichten Auffindbarkeit isd § 57 (2) UrhG (d.h. unbedingt Seitenangaben) und Einheitlichkeit der Zitationsart (= kein Wechsel zwischen APA-Style und deutscher Zitierweise).“ Daraus resultieren die Grundregeln 4 und 5.
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Ein weiterer Fachvertreter schrieb in der informellen Umfrage: „Wesentlich ist v.a. die einheitliche Zitationspraxis innerhalb einer wissenschaftlichen Arbeit, beurteilt wird dementsprechend i.d.R. die Transparenz, Vollständigkeit und Einheitlichkeit der Belege.“
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Ein weiterer Fachvertreter schrieb in der informellen Umfrage: „Wesentlich ist v.a. die einheitliche Zitationspraxis innerhalb einer wissenschaftlichen Arbeit, beurteilt wird dementsprechend i.d.R. die Transparenz, Vollständigkeit und Einheitlichkeit der Belege.“ Daraus resultieren die Grundregeln 2 (Transparenz), 4 (Vollständigkeit) und 5 (Einheitlichkeit).
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Daraus resultieren die Grundregeln 2 (Transparenz), 4 (Vollständigkeit) und 5 (Einheitlichkeit).
Die fünf Grundregeln sind gleichsam der kleinste gemeinsame Nenner für das korrekte Zitieren in wissenschaftlichen Arbeiten, gültig von der Altertumswissenschaft bis zur Zoologie:
Die fünf Grundregeln sind gleichsam der kleinste gemeinsame Nenner für das korrekte Zitieren in wissenschaftlichen Arbeiten, gültig von der Altertumswissenschaft bis zur Zoologie: