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Der letzte Punkt ist essentiell bei der Autor-Jahr- und auch bei der Fußnoten-Zitierweise. In der numerischen Zitierweise gibt es nur die Verpflichtung zur Quellenangabe; die Unterscheidung von wörtlich und sinngemäß zitierten Stellen spielt hingegen kaum eine Rolle. Verstöße gegen solche Erklärungen können studienrechtliche Konsequenzen haben, da die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel zur -> Nichtigerklärung einer Beurteilung und sogar zum -> Widerruf des akademischen Grades führen können.
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Aus Datenschutzgründen wird in den Printausgaben mittlerweile auf die Angabe der Matrikelnummer und die Unterschrift des Verfassers verzichtet. Erklärungen dieser Art, die auch in Printausgaben von wissenschaftlichen Arbeiten enthalten sind, sollten daher genau diesen Hinweis erhalten: ''„Aus datenschutzrechtlichen Gründen findet sich hier keine Matrikelnummer und keine Unterschrift. Die Unterschrift wurde aber bei der digitalen Einreichung geleistet.“''
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== Fußnoten ==
 
== Fußnoten ==
    
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