* die Versicherung, dass die Arbeit in der vorgelegten oder einer ähnlichen Form noch keiner anderen Prüfbehörde (vergeblich oder erfolgreich) und auch in keiner anderen Lehrveranstaltung (vergeblich oder erfolgreich) vorgelegt wurde; | * die Versicherung, dass die Arbeit in der vorgelegten oder einer ähnlichen Form noch keiner anderen Prüfbehörde (vergeblich oder erfolgreich) und auch in keiner anderen Lehrveranstaltung (vergeblich oder erfolgreich) vorgelegt wurde; |