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Die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis wurden seit 1998 immer weiter ausbuchstabiert. Sieben Regeln guter wissenschaftlicher Praxis listet etwa das bundesdeutsche Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung auf.  Von diesen lautet die erste Regel (eine Ausdifferenzierung der Richtlinien 1 der DFG und der Österreichischen Rektorenkonferenz):
 
Die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis wurden seit 1998 immer weiter ausbuchstabiert. Sieben Regeln guter wissenschaftlicher Praxis listet etwa das bundesdeutsche Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung auf.  Von diesen lautet die erste Regel (eine Ausdifferenzierung der Richtlinien 1 der DFG und der Österreichischen Rektorenkonferenz):
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Mittlerweile finden sich diese oder abgewandelte Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis als Handlungsanleitungen für Studium, Lehre und Forschung auf den Webseiten fast aller österreichischen Universitäten und Hochschulen.  Die „gute wissenschaftliche Praxis“ ist auch Thema vieler studienrechtlicher Teile von Satzungen geworden.
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„Gute wissenschaftliche Praxis“ kann sich auch forschungsprozessual beziehen auf 1. gute Autorschaftspraxis, 2. gute Zitierpraxis, 3. gute empirische Praxis inkl. guter Dokumentationspraxis und 4. gute Publikationspraxis:
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Die gute Zitierpraxis – sowohl die Zitierredlichkeit als auch die Beherrschung eines gewählten Zitierstils – ist damit immer auch Teil der guten wissenschaftlichen Praxis. Zu beachten ist aber, dass nicht jeder Verstoß das Gegenteil von „guter wissenschaftlicher Praxis“ darstellt, nämlich „wissenschaftliches Fehlverhalten“. Im Bereich der guten Zitierpraxis wären diese Grauzonen die -> Zitierfehler, vor allem im Bereich der guten empirischen Praxis wären diese Grauzonen die sogenannten QRPs (Questionable Research Practices).
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Auf der derzeit üblichen Liste von 24 QRPs finden sich folgende Verfehlungen, die Verstöße gegen die gute Zitierpraxis betreffen:
     

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