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| Ein zweiter operationalisierbarer Definitionsvorschlag lautet: Ein akademisches Textplagiat liegt immer dann vor, '''wenn die Zuhilfenahme aller aktuell verfügbarer Methoden (Software, Suchmaschinen, manuelle Vergleiche) ergibt, dass eine zufällige Textgleichheit ausgeschlossen werden kann'''. | | Ein zweiter operationalisierbarer Definitionsvorschlag lautet: Ein akademisches Textplagiat liegt immer dann vor, '''wenn die Zuhilfenahme aller aktuell verfügbarer Methoden (Software, Suchmaschinen, manuelle Vergleiche) ergibt, dass eine zufällige Textgleichheit ausgeschlossen werden kann'''. |
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| + | Der Plagiatsbegriff kann nicht nur analytisch in Bezug auf ''Modalität'', ''Quelle''/Content und ''Intensität'' differenziert werden. Er muss auch ‚prozesslogisch‘ betrachtet werden: |
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| + | [[Datei:Dimensionen-FFP-14-oT.png|none|thumb|800px|'''Dimensionen der Plagiatsprävalenz''']] |
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| + | Wenn wir von einem ‚Plagiat’ sprechen, so können wir folgendes meinen: |
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| + | # die Bereitschaft, unter gewissen hypothetischen oder realen Umständen ein Plagiat zu begehen; |
| + | # die tatsächliche Plagiatshandlung/-tat; |
| + | # das Plagiat als (durch andere) entdecktes Phänomen; |
| + | # die Meldung eines entdeckten (realen oder vermeintlichen) Plagiats; |
| + | # ein Plagiat(sverdachtsfall), das (der) Gegenstand eines Plagiatsverfahrens ist; |
| + | # ein bereits sanktioniertes Plagiat oder |
| + | # ein (letzt-)instanzlich bestätigtes Urteil zu einem Plagiat. |
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| + | Bei Punkt 3 (und damit auch in Auswirkung auf die folgenden Punkte) ist schließlich der Zeitpunkt der Plagiatsentdeckung (-detektion) zu beachten. Dieser kann sein: |
| + | 1. Während der Prüfung; bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen vor Abgabe der Endarbeit |
| + | 2. Nach der Prüfung, aber vor der Beurteilung (beziehungsweise im Zuge dieser); bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen nach Abgabe der Endarbeit, aber vor der Beurteilung der LV (beziehungsweise im Zuge dieser) |
| + | 3.1 Nach der Beurteilung, aber vor Verleihung des akademischen Grades |
| + | 3.2 Nach der Beurteilung und nach Verleihung des akademischen Grades |
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| + | Diese Phasen korrespondieren mit gesetzlichen Sanktionsmöglichkeiten. |
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| == Fußnoten == | | == Fußnoten == |
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| <references /> | | <references /> |