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* … dass Sie die Ideen und Formulierungen von anderen korrekt wiedergeben (dass Sie z.B. jemandem nicht eine Auffassung unterjubeln, die er/sie gar nicht vertritt).
 
* … dass Sie die Ideen und Formulierungen von anderen korrekt wiedergeben (dass Sie z.B. jemandem nicht eine Auffassung unterjubeln, die er/sie gar nicht vertritt).
 
* … dass Sie – quasi wie im Blockchain-Denken – auf dem aufbauen, was schon da ist, was schon gedacht/konzipiert/erforscht wurde (die Basis der Wissenschaft ist immer der aktuelle Stand der Forschung – das ist eine wichtige Regel guter wissenschaftlicher Praxis).
 
* … dass Sie – quasi wie im Blockchain-Denken – auf dem aufbauen, was schon da ist, was schon gedacht/konzipiert/erforscht wurde (die Basis der Wissenschaft ist immer der aktuelle Stand der Forschung – das ist eine wichtige Regel guter wissenschaftlicher Praxis).
* … dass Sie (etwa für Österreich) Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zur Verpflichtung zur Quellenangabe einhalten und Definitionen im Universitätsgesetz zum Plagiat anerkennen.“  
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* … dass Sie (etwa für Österreich) Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zur Verpflichtung zur Quellenangabe einhalten und Definitionen im Universitätsgesetz zum Plagiat anerkennen.“<ref>https://www.law.tuwien.ac.at/Sinn_des_Zitierens_V_1_2.pdf</ref>
 
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„Das Zitat dient also folgenden Zwecken:
 
„Das Zitat dient also folgenden Zwecken:
Kenntlichmachung der Urheberschaft der geistigen Arbeit anderer; […]
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Vermeidung von Plagiaten; […]
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* Kenntlichmachung der Urheberschaft der geistigen Arbeit anderer; […]
Ermöglichung des raschen Auffindens der Quellen, auf die Bezug genommen wird.“  
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* Vermeidung von Plagiaten; […]
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* Ermöglichung des raschen Auffindens der Quellen, auf die Bezug genommen wird.“<ref>JAHNEL, Dietmar/SRAMEK, Jan (2017): NZR2. Neue Zitierregeln. Wien: Jan Sramek, S. 4.</ref>
 
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Ein Zitat, so könnte man auch sagen, sichert die korrekte Bezugnahme, stellt die Verbindung zwischen Text und Autor sicher.
 
Ein Zitat, so könnte man auch sagen, sichert die korrekte Bezugnahme, stellt die Verbindung zwischen Text und Autor sicher.
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Wenn Zitate der Vermeidung von Plagiaten dienen, kann man fragen: Was wäre denn an einem Plagiat so schlimm? Und die Antwort lautet: Plagiate können erstens den Wissenschaftsfortschritt behindern (man stelle sich nur einmal vor, jede ‚neue‘ Studie zum Corona-Virus wäre ein Plagiat einer älteren). Durch Plagiate können zweitens Fehler unerkannt bleiben, nicht korrigiert und somit weitergegeben werden. Plagiate können drittens dazu führen, dass in der Wissenschaft nicht die Urheber von Ideen und Formulierungen, sondern deren Abschreiber Karrieren machen. Plagiate betrügen im Wissenschaftssystem viertens und quasi übergeordnet immer den Plagiierten ideell: Das Ziel wissenschaftlichen Publizierens ist nicht der ökonomische Profit, sondern die Wahrnehmungssteigerung innerhalb – allenfalls auch außerhalb – der ‚scientific community‘. Der Plagiator bringt den Plagiierten um diese Wahrnehmungssteigerung und folglich um den Reputationsgewinn.  
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Wenn Zitate der Vermeidung von Plagiaten dienen, kann man fragen: Was wäre denn an einem Plagiat so schlimm? Und die Antwort lautet: Plagiate können erstens den Wissenschaftsfortschritt behindern (man stelle sich nur einmal vor, jede ‚neue‘ Studie zum Corona-Virus wäre ein Plagiat einer älteren). Durch Plagiate können zweitens Fehler unerkannt bleiben, nicht korrigiert und somit weitergegeben werden. Plagiate können drittens dazu führen, dass in der Wissenschaft nicht die Urheber von Ideen und Formulierungen, sondern deren Abschreiber Karrieren machen. Plagiate betrügen im Wissenschaftssystem viertens und quasi übergeordnet immer den Plagiierten ideell: Das Ziel wissenschaftlichen Publizierens ist nicht der ökonomische Profit, sondern die Wahrnehmungssteigerung innerhalb – allenfalls auch außerhalb – der ‚scientific community‘. Der Plagiator bringt den Plagiierten um diese Wahrnehmungssteigerung und folglich um den Reputationsgewinn.<ref>Mein Dank an Hans Pechar für die Idee zu Punkt 4.</ref>
    
== Grundformen des Zitats ==
 
== Grundformen des Zitats ==
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Umgekehrt gibt es keine Grenze ‚nach oben‘, die festlegt, wie lang ein direktes Zitat maximal sein darf. Klarerweise sollte sich das direkte Zitat auf die Länge eines Absatzes (einiger Zeilen) beschränken, längere direkte Zitate müssen vom Inhalt her gerechtfertigt sein.
 
Umgekehrt gibt es keine Grenze ‚nach oben‘, die festlegt, wie lang ein direktes Zitat maximal sein darf. Klarerweise sollte sich das direkte Zitat auf die Länge eines Absatzes (einiger Zeilen) beschränken, längere direkte Zitate müssen vom Inhalt her gerechtfertigt sein.
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In der Psychologie werden bei mehr als 40 Wörtern eines wörtlichen Zitats nach der DGPs Blockzitate als eigener Absatz ohne Anführungszeichen formatiert. Natürlich werden davor Autor und Jahr angegeben und am Ende des Blockzitats, also nach dem Punkt, wird in Klammern die Seitenzahl angegeben (S. XXX bzw. S. XXX-YYY).
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In der Psychologie werden bei mehr als 40 Wörtern eines wörtlichen Zitats nach der DGPs<ref>DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR PSYCHOLOGIE (DGPs) (Hg.) (20195): Richtlinien zur Manuskriptgestaltung. Unter Mitarbeit von Jan Pfetsch. Göttingen: Hogrefe.</ref> Blockzitate als eigener Absatz ohne Anführungszeichen formatiert. Natürlich werden davor Autor und Jahr angegeben und am Ende des Blockzitats, also nach dem Punkt, wird in Klammern die Seitenzahl angegeben (S. XXX bzw. S. XXX-YYY).
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Sehr geringe „Umformulierungen“ eines fremden Textes – etwa einige Wörter in einem mehrzeiligen Absatz, wobei der Rest unverändert bleibt –würden den Verfasser nicht von der Pflicht entbinden, die wörtlich übernommenen Textteile in doppelte Anführungszeichen zu setzen. Allerdings entspricht diese Praxis des Umformulierens und Synonym-Ersetzens ohnehin nicht mehr aktuellen wissenschaftlichen Standards und sollte daher unbedingt unterlassen werden.
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Sehr geringe „Umformulierungen“ eines fremden Textes – etwa einige Wörter in einem mehrzeiligen Absatz, wobei der Rest unverändert bleibt – würden den Verfasser nicht von der Pflicht entbinden, die wörtlich übernommenen Textteile in doppelte Anführungszeichen zu setzen. Allerdings entspricht diese Praxis des Umformulierens und Synonym-Ersetzens ohnehin nicht mehr aktuellen wissenschaftlichen Standards und sollte daher unbedingt unterlassen werden.
    
Eine Ausnahme von der Hauptregel 1 ist gelebte Praxis in der juristischen Zitierweise: Gesetzestexte werden häufig wörtlich übernommen, aber nicht in doppelte Anführungszeichen gesetzt oder optisch sonst wie klar gekennzeichnet. In der der juristischen Zitierweise genügt häufig die Quellenangabe einet Gesetzesstelle, etwa „nach § 89 UG“ oder „gemäß § 89 UG“ oder „§ 89 UG zufolge“. Es folgen dann sehr häufig wörtliche Wiedergaben von Gesetzesstellen ohne Anführungszeichen. Auch in Kommentaren zu Gesetzen sind solche wörtlichen Wiedergaben von Normtexten ohne Anführungszeichen weit verbreitet. Diese Zitierweise ist auch beim Zitieren von Rechtsprechung (Judikatur) häufig anzutreffen. Neben den Quellenangaben (dann meist im Fußnotentext) wird manchmal der Konjunktiv 1 zur Kennzeichnung des ansonsten wörtlich übernommenen Textes verwendet. Diese spezielle Zitierweise der Juristen (https://vroniplag.wikia.org/de/wiki/Forum:Spezielle_Zitierweise_bei_Juristen%3F) gilt je nach Fachmeinung als sogar sinnvoll und wünschenswert, indifferent betrachtete gelebte Praxis, mehr oder weniger geduldete Praxis, geduldetes Übel oder explizites Fehlzitat. Eine facheinheitliche Auffassung hat sich bislang nicht durchgesetzt. Beim österreichischen Juristen Ferdinand Kerschner ist etwa zu lesen:
 
Eine Ausnahme von der Hauptregel 1 ist gelebte Praxis in der juristischen Zitierweise: Gesetzestexte werden häufig wörtlich übernommen, aber nicht in doppelte Anführungszeichen gesetzt oder optisch sonst wie klar gekennzeichnet. In der der juristischen Zitierweise genügt häufig die Quellenangabe einet Gesetzesstelle, etwa „nach § 89 UG“ oder „gemäß § 89 UG“ oder „§ 89 UG zufolge“. Es folgen dann sehr häufig wörtliche Wiedergaben von Gesetzesstellen ohne Anführungszeichen. Auch in Kommentaren zu Gesetzen sind solche wörtlichen Wiedergaben von Normtexten ohne Anführungszeichen weit verbreitet. Diese Zitierweise ist auch beim Zitieren von Rechtsprechung (Judikatur) häufig anzutreffen. Neben den Quellenangaben (dann meist im Fußnotentext) wird manchmal der Konjunktiv 1 zur Kennzeichnung des ansonsten wörtlich übernommenen Textes verwendet. Diese spezielle Zitierweise der Juristen (https://vroniplag.wikia.org/de/wiki/Forum:Spezielle_Zitierweise_bei_Juristen%3F) gilt je nach Fachmeinung als sogar sinnvoll und wünschenswert, indifferent betrachtete gelebte Praxis, mehr oder weniger geduldete Praxis, geduldetes Übel oder explizites Fehlzitat. Eine facheinheitliche Auffassung hat sich bislang nicht durchgesetzt. Beim österreichischen Juristen Ferdinand Kerschner ist etwa zu lesen:
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„Bisweilen wird es erforderlich sein, Rechtsvorschriften im Text oder in einer Fußnote wörtlich zu zitieren [Anm.: im Original zwei Mal gesperrt gedruckt]. Dabei gelten dieselben Regeln wie beim wörtlichen Literaturzitat. Die Gesetzstelle ist immer unter Anführungszeichen zu setzen.“ (Kerschner 19933, S. 143)
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„Bisweilen wird es erforderlich sein, Rechtsvorschriften im Text oder in einer Fußnote wörtlich zu zitieren [Anm.: im Original zwei Mal gesperrt gedruckt]. Dabei gelten dieselben Regeln wie beim wörtlichen Literaturzitat. Die Gesetzstelle ist immer unter Anführungszeichen zu setzen.“ (Kerschner 1993<sup>3</sup>, S. 143)
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Eine weitere Ausnahme von der Hauptregel 1 liegt mit der numerischen Zitierweise in den Naturwissenschaften, den technischen Wissenschaften und der Medizin vor: Hier sind nicht nur doppelte Anführungszeichen nahezu vollkommen ungebräuchlich, es gibt auch keine Unterscheidung zwischen wörtlichem und sinngemäßem Zitat. Auf Literatur, die grundsätzlich in eigenen Worten wiedergegeben wird, wird mit Zahlen wie [4], [13] etc. oder Kürzel wie [LUH93], [WEI17] etc. verwiesen. Wörtlich übernommene Textteile werden oft als Mottos dem eigenen Text vorangestellt und entsprechend abgehoben, selten finden sie sich im eigenen Fließtext.
 
Eine weitere Ausnahme von der Hauptregel 1 liegt mit der numerischen Zitierweise in den Naturwissenschaften, den technischen Wissenschaften und der Medizin vor: Hier sind nicht nur doppelte Anführungszeichen nahezu vollkommen ungebräuchlich, es gibt auch keine Unterscheidung zwischen wörtlichem und sinngemäßem Zitat. Auf Literatur, die grundsätzlich in eigenen Worten wiedergegeben wird, wird mit Zahlen wie [4], [13] etc. oder Kürzel wie [LUH93], [WEI17] etc. verwiesen. Wörtlich übernommene Textteile werden oft als Mottos dem eigenen Text vorangestellt und entsprechend abgehoben, selten finden sie sich im eigenen Fließtext.

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