Die Rede ist auch von „unsauberem Zitieren“. Unsauberes Zitieren oder Zitierfehler sind Formalfehler, die je nach Intensität leichte bis grobe Fahrlässigkeit anzeigen (eine leichte bis eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht). Es liegen damit Verstöße gegen Zitiergebote vor, die mit Schlamperei (mangelnder Sorgfalt), Unkenntnis (mangelndem Wissen) oder schlichtweg falscher Vermittlung (Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht in der Lehre) zu tun haben. Entscheidend ist, dass keine Täuschungs- (Erschleichungs- oder Betrugs-)absicht festzustellen ist. Zitierfehler werden nicht begangen, um den Anschein an Eigenautorschaft zu erwecken oder zu verstärken, um die fremde Autorschaft zu verhüllen. | Die Rede ist auch von „unsauberem Zitieren“. Unsauberes Zitieren oder Zitierfehler sind Formalfehler, die je nach Intensität leichte bis grobe Fahrlässigkeit anzeigen (eine leichte bis eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht). Es liegen damit Verstöße gegen Zitiergebote vor, die mit Schlamperei (mangelnder Sorgfalt), Unkenntnis (mangelndem Wissen) oder schlichtweg falscher Vermittlung (Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht in der Lehre) zu tun haben. Entscheidend ist, dass keine Täuschungs- (Erschleichungs- oder Betrugs-)absicht festzustellen ist. Zitierfehler werden nicht begangen, um den Anschein an Eigenautorschaft zu erwecken oder zu verstärken, um die fremde Autorschaft zu verhüllen. |