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Anführungszeichen (Quelltext anzeigen)
Version vom 9. Dezember 2021, 17:15 Uhr
, 17:15, 9. Dez. 2021keine Bearbeitungszusammenfassung
„Die Gesetzstelle ist immer unter Anführungszeichen zu setzen.“ (S. 143)
„Die Gesetzstelle ist immer unter Anführungszeichen zu setzen.“ (S. 143)
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<td class="color-table-2">„Im allgemeinen sind fremde Meinungen nur s i n n-g e m ä ß mit eigenen Worten wiederzugeben.“ (S. 139)</td>
<td class="color-table-2">„Im allgemeinen sind fremde Meinungen nur s i n n g e m ä ß mit eigenen Worten wiederzugeben.“ (S. 139)</td>
<td class="color-table-2">„[…] immer im Konjunktiv zu formulieren, selbst wenn man sich dieser Meinung anschließt.“ (S. 139)</td>
<td class="color-table-2">„[…] immer im Konjunktiv zu formulieren, selbst wenn man sich dieser Meinung anschließt.“ (S. 139)</td>
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<td>Axel Bänsch, Wissenschaftliches Arbeiten. Seminar- und Diplomarbeiten, 4. Aufl., 1995<br>
<td>Axel Bänsch, Wissenschaftliches Arbeiten. Seminar- und Diplomarbeiten, 4. Aufl., 1995<br>
'''''Fach: Wirtschaftswissenschaften, DE'''''</td>
'''''Fach: Wirtschaftswissenschaften, DE'''''</td>
<td class="color-table-1">„[…] sind im Text in An-/ Ausführungszeichen zu setzen.“ (S: 43 f.)</td>
<td class="color-table-1">„[…] sind im Text in An-/Ausführungszeichen zu setzen.“ (S: 43 f.)</td>
<td class="color-table-1">„[…] erscheinen grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, ‚wenn es nicht anders geht‘.“ (S. 8)</td>
<td class="color-table-1">„[…] erscheinen grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, ‚wenn es nicht anders geht‘.“ (S. 8)</td>
<td class="color-table-2">Keine Angabe</td>
<td class="color-table-2">Keine Angabe</td>