Ein ‚unzitiertes‘ Abschreiben (mit Quellenangabe nur zu Beginn eines Kapitels) ist daher in der Mathematik (aber auch nur in der Mathematik!) bis zu einem gewissen Grad tatsächlich lege artis. Man würde hier nicht von einem Plagiat sprechen. Der Plagiatsvorwurf wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die Quellenangabe komplett fehlen würde. Allerdings dürfen auch in der Mathematik Quellenangaben nicht von anderen ungenannten Quellen abgeschrieben und in die Arbeit einmontiert werden (Blindreferenzen). Einer Quelle zu folgen bedeutet also nicht, die in dieser Quelle genannten anderen Quellen mit abzuschreiben! | Ein ‚unzitiertes‘ Abschreiben (mit Quellenangabe nur zu Beginn eines Kapitels) ist daher in der Mathematik (aber auch nur in der Mathematik!) bis zu einem gewissen Grad tatsächlich lege artis. Man würde hier nicht von einem Plagiat sprechen. Der Plagiatsvorwurf wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die Quellenangabe komplett fehlen würde. Allerdings dürfen auch in der Mathematik Quellenangaben nicht von anderen ungenannten Quellen abgeschrieben und in die Arbeit einmontiert werden (Blindreferenzen). Einer Quelle zu folgen bedeutet also nicht, die in dieser Quelle genannten anderen Quellen mit abzuschreiben! |