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Es wird im Fußnotenstil zitiert. Da es Juristen mit einer Fülle von Formen juristischer Texte zu tun haben (mit ''Rechtsnormen'' wie Erlässen, Verordnungen, Landes-, Bundes-, EU-Gesetzen, Völkerrecht, internationalem Recht; mit ''Rechtsprechung'' [Judikatur] auf ebendiesen Ebenen usw.) wie auch mit besonderen Textformen wie juristischen ''Kommentaren'', gibt es sehr differenzierte und elaborierte Zitierregeln, die so für kein anderes Fach gelten. In Österreich gibt es dafür drei Standardlehrbücher.<ref>FRIEDL, Gerhard/LOEBENSTEIN, Herbert (Hg.) (2001<sup>5</sup>): Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen (AZR). Wien: Manz; JAHNEL, Dietmar/SRAMEK, Jan (2017): NZR<sup>2</sup>. Neue Zitierregeln. Wien: Jan Sramek sowie KEILER, Stephan/BEZEMEK, Christoph (2019<sup>4</sup>): leg cit<sup>4</sup>. Leitfaden für juristisches Zitieren. Wien: Verlag Österreich.</ref>
 
Es wird im Fußnotenstil zitiert. Da es Juristen mit einer Fülle von Formen juristischer Texte zu tun haben (mit ''Rechtsnormen'' wie Erlässen, Verordnungen, Landes-, Bundes-, EU-Gesetzen, Völkerrecht, internationalem Recht; mit ''Rechtsprechung'' [Judikatur] auf ebendiesen Ebenen usw.) wie auch mit besonderen Textformen wie juristischen ''Kommentaren'', gibt es sehr differenzierte und elaborierte Zitierregeln, die so für kein anderes Fach gelten. In Österreich gibt es dafür drei Standardlehrbücher.<ref>FRIEDL, Gerhard/LOEBENSTEIN, Herbert (Hg.) (2001<sup>5</sup>): Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen (AZR). Wien: Manz; JAHNEL, Dietmar/SRAMEK, Jan (2017): NZR<sup>2</sup>. Neue Zitierregeln. Wien: Jan Sramek sowie KEILER, Stephan/BEZEMEK, Christoph (2019<sup>4</sup>): leg cit<sup>4</sup>. Leitfaden für juristisches Zitieren. Wien: Verlag Österreich.</ref>
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Diese drei Standardwerke "AZR", "NZR" und "leg cit" beschäftigen sich sehr differenziert mit den Konventionen für Verweisen (Quellenangaben) in rechtswissenschaftlichen Texten sowie mit der Gestaltung von Bibliografien. Unerwähnt bleiben bedauerlicher Weise die Inhalte selbst: Fragen der Zulässigkeit und des Sinns von wörtlichen Übernahmen, von paraphrasierenden Übernahmen und von Kenntlichmachungen wörtlicher Übernahmen in den verschiedenen juristischen Textsorten werden in österreichischer juristischer Methodenliteratur bislang nicht beantwortet – mit Ausnahme der Neuauflage von "NZR", die hier erstmals ein Kapitel zum wörtlichen und sinngemäßen Zitieren den übrigen Ausführungen zu Quellenangaben vorgeschaltet hat. Man muss für genauere Hinweise internationale Quellen aufsuchen. Im "Oxford Standard for Citation of Legal Authorities" (University of Oxford, 2006) ist nachzulesen (S. 5 .f):  
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Diese drei Standardwerke "AZR", "NZR" und "leg cit" beschäftigen sich sehr differenziert mit den Konventionen für Verweisen (Quellenangaben) in rechtswissenschaftlichen Texten sowie mit der Gestaltung von Bibliografien. Unerwähnt bleiben bedauerlicher Weise die Inhalte selbst: Fragen der Zulässigkeit und des Sinns von wörtlichen Übernahmen, von paraphrasierenden Übernahmen und von Kenntlichmachungen wörtlicher Übernahmen in den verschiedenen juristischen Textsorten werden in österreichischer juristischer Methodenliteratur bislang nicht beantwortet – mit Ausnahme der Neuauflage von "NZR", die hier erstmals ein Kapitel zum wörtlichen und sinngemäßen Zitieren den übrigen Ausführungen zu Quellenangaben vorgeschaltet hat. Man muss für genauere Hinweise internationale Quellen aufsuchen. Im [https://www.law.ox.ac.uk/sites/files/oxlaw/oscola_2006.pdf "Oxford Standard for Citation of Legal Authorities" (University of Oxford, 2006)] ist nachzulesen (S. 5 .f):  
    
''"Quotations from other works, judgments, statutes, etc must be faithful to the original [...]. Incorporate quotations of three lines or less into the text, within single quotation marks. Present quotations longer than three lines in a double-indented single-spaced paragraph [...]."''  
 
''"Quotations from other works, judgments, statutes, etc must be faithful to the original [...]. Incorporate quotations of three lines or less into the text, within single quotation marks. Present quotations longer than three lines in a double-indented single-spaced paragraph [...]."''