Veröffentlichung

Aus zitieren.at – Das Zitier-Wiki
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In der Regel sind nur veröffentlichte Arbeiten zitierfähig. Ansonsten ist die vom Urheberrechtsgesetz geforderte leichte Auffindbarkeit der (Stelle in der benutzten) Quelle nicht gegeben. Unveröffentlichte Literatur ist etwa „graue Literatur“: unveröffentlichte Studien, Positionspapiere, Manuals etc. Unveröffentlichte Literatur kann in Ausnahmefällen zitiert werden, wenn der Informationsgehalt essentiell ist und so tatsächlich nirgendwo anders steht.

In einem konkreten Fall ging es um ein Zitat in einem Zeitschriftenaufsatz aus einem Dissertationsgutachten eines bekannten, bereits verstorbenen österreichischen Philosophen. Es handelt sich also um eine Prüfungsunterlage. Es waren die geprüfte Person und die Nachlassverwalterin zu kontaktieren. Nach Kontaktaufnahme wurde entschieden, dass das Gutachten trotz eines interessanten Inhalts nicht zitierfähig ist. Die Lehre daraus ist, dass nicht alles zitiert werden kann. Auch bei der Zitation privater, bilateraler E-Mails ist Vorsicht geboten (Briefgeheimnis, § 118 StGB).