Zitierwürdigkeit

Aus zitieren.at – Das Zitier-Wiki
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Die „Zitierwürdigkeit“ einer Quelle meint, dass es eine Quelle wert ist, in einem wissenschaftlichen Text zitiert zu werden. Die „Zitierwürdigkeit“ wird allgemein unterschieden von der „Zitierfähigkeit“ bzw. der „Zitierbarkeit“ einer Quelle, wobei diese beiden Begriffe eher mit der Zugänglichkeit einer Quelle verknüpft sind (nicht-zugängliche Quellen wie etwa Dissertationsgutachten gelten in aller Regel als nicht zitierbar/zitierfähig, obwohl ihre Inhalte mitunter manchmal zitierwürdig wären). In diesem Wiki werden folgende Regeln der Zitierwürdigkeit vorgeschlagen:

Hauptregel

Grundsätzlich zitiert Wissenschaft andere Wissenschaft. In der Praxis wird dies nicht immer durchzuhalten sein. Es kann daher sein, dass in wissenschaftlichen Texten auch auf Quellen aus anderen sozialen Systemen wie etwa den Massenmedien, dem Recht, der Wirtschaft oder der Politik zurückgegriffen werden muss. Dabei ist unbedingt zu berücksichtigen, dass nur wissenschaftliche Quellen (in aller Regel) die wissenschaftlichen Qualitätssicherungsmechanismen durchlaufen haben. Bei speziellen Fragestellungen wie aktuellen sozialen Problemen oder Ereignissen, welche die Ausgangssituation einer wissenschaftlichen Untersuchung darstellen können, kann es aber auch sein, dass man auf nicht-wissenschaftliche Quellen zurückgreifen muss. Nicht-wissenschaftliche Quellen sind aber immer – wie auch alle anderen Quellen – quellenkritisch zu betrachten und zu zitieren.

Nebenregel 1

Arbeiten unterhalb der Qualifikationsstufe von Master-, Magister- und Diplomarbeiten gelten in wissenschaftlichen Texten als nicht zitierwürdig (und sie sind in aller Regel auch gar nicht zitierfähig, da nicht veröffentlicht). Es ist daher zu unterlassen, die Bachelor- und Seminararbeiten anderer Verfasser zu zitieren. Diese Regel steht im Einklang mit der Veröffentlichungspflicht für wissenschaftliche (und künstlerische) Arbeiten nach § 86 Universitätsgesetz[1], also auch hier für Arbeiten ab inkl. der Master-, Magister- und Diplomarbeiten-Ebene. Eine Ausnahme ist die Zitation eigener Seminar- und Bachelorarbeiten in „ranghöheren“ Qualifikationsschriften, wenn aus diesen früheren Seminar- oder Bachelorarbeiten Textteile und mitunter ganze Kapitel übernommen wurden, und wenn …

  • … darauf im eindeutigen Bezug auf den Bereich bzw. Umfang des Übernommenen hingewiesen wird,
  • … dies nicht den im jeweiligen Fall anzuwendenden Regeln der guten Autorschafts- und Publikationspraxis widerspricht
  • … der Betreuer/Begutachter mit dieser Vorgehensweise einverstanden ist.

Nebenregel 2

Unveröffentlichte Werke sind also in der Regel gar nicht zitierfähig (i.S.v. nicht zitierbar; unabhängig von ihrem Inhalt). Eine Ausnahme bildet der Verweis auf eigene Werke, die in Arbeit sind. Unveröffentlichte Werke sind etwa Lehrveranstaltungsfolien und Skripten, die nur für Lehrveranstaltungsteilnehmer zugänglich sind. Aus dieser Nebenregel darf jedoch nicht abgeleitet werden, dass etwa Qualifikationsschriften, die digital nur auf Bibliotheksrechnern zugänglich sind oder in Print nur im Lesesaal benutzt werden dürfen, deshalb nicht zitierfähig seien. Da sie – wenn auch unter digitalen oder analogen Einschränkungen – für eine interessierte Fachöffentlichkeit publiziert werden, sind sie auch zitierfähig. Eine Lehrveranstaltung, die öffentlich (ohne Erreichbarkeitseinschränkungen) auf YouTube gestellt wurde, ist zitierfähig, ebenso ein vom Lehrveranstaltungsleiter online gestellter PowerPoint-Foliensatz – außer, der Lehrveranstaltungsleiter wünscht dies nicht. Ein archivierter Lehrveranstaltungsstream, der nur für Studierende einer gewissen Lehrveranstaltung im Learning Management System (LMS) zugänglich ist, ist hingegen nicht zitierfähig. Sogenannte „graue Literatur“ (etwa unveröffentlichte Arbeitspapiere und Berichte) ist eingeschränkt zitierfähig.

Nebenregel 3

Es gibt keine pauschale Empfehlung zum Umgang mit „Webquellen“, denn auch diese können wissenschaftliche Texte (etwa Volltexte von Journals oder Dissertationen) oder nicht-wissenschaftliche Texte sein (etwa Zeitungstexte online). In der Autor-Jahr-Zitierweise ist jedenfalls das Erscheinungsjahr der Web-Quelle (manchmal auch nur im Quelltext eruierbar) anzugeben. Ob zusätzlich das Datum des Abrufs anzugeben ist, etwa minutengenau bei sich rasch ändernden Webseiten wie Nachrichtenportalen oder Wikipedia, ist nicht einheitlich geregelt und wird von Fach zu Fach, von Institut zu Institut unterschiedlich gehandhabt. Angemerkt sei, dass die Nachvollziehbarkeit der Internetquellen nur dann gegeben ist, wenn auch das Abrufdatum (ev. auch die Abrufzeit) angegeben wird. Bei Quellen, die eine DOI haben (in der Regel Journal-Artikel), wird diese angegeben damit entfällt das Abrufdatum. Wichtiger als die konkrete Zitierform der Webquellen ist jedenfalls der quellenkritische Umgang mit ihnen. Die Trugschlüsse Webquelle = zitierwürdige Quelle oder Webquelle = wissenschaftliche Quelle sind jedenfalls zu vermeiden.

Nebenregel 4

Zur Zitierwürdigkeit von Wikipedia gibt es immer noch keine einheitliche Linie, es gibt allerdings die Tendenz, Wikipedia als eher nicht zitierwürdig zu betrachten. Wörtliche (direkte) Zitate aus Wikipedia zur Wiedergabe von Faktenwissen sind generell zu unterlassen; man hat dieses früher auch nicht aus gedruckten Konversationslexika zitiert. Eine Ausnahme bildet sicher die wörtliche Wiedergabe von Begriffsbestimmungen (Definitionen), denn auch vor der Digitalisierung hat man diese mitunter aus dem Duden zitiert. Grundsätzlich ist aber nicht Wikipedia zu zitieren, sondern allenfalls die in Wikipedia zitierte Originalquelle (Print oder online) aufzusuchen und zu lesen.

Nebenregel 5

Wenn aus Textsorten nicht-wissenschaftlicher Systeme wie etwa der Wirtschaft, der Politik, den Massenmedien, der Verwaltung, der Religion oder dem Recht zitiert wird, ist immer auf die jeweiligen „Systemrationalitäten“ zu achten, d.h. auf die Frage, wie die jeweiligen Systeme (vielleicht auch wozu) Wissen konstruieren und wie sie dieses validieren. Häufig findet man in Abschlussarbeiten selbstdarstellerische Texte von Unternehmens-Webseiten oder Zitate aus Magazinen wie „Spiegel“ oder „Stern“. Es ist jedenfalls zu unterlassen, einen Artikel aus dem „Stern“ gleichrangig und -wertig wie ein Paper aus „Nature“ zu zitieren. Eine Möglichkeit ist die Kennzeichnung von Quellen nach ihrer Herkunft (massenmedial, Social Media, Verwaltung, politische PR, Unternehmensdarstellung usw.). Allerdings ginge damit die Klarheit der Abfassung und die leichte Auffindbarkeit verloren, zudem ist ja bei jeder Quelle die Herkunft zu erkennen (in manchen Vorschriften werden deshalb Internetquellen „nur“ als Zitate direkt im Text zugelassen und nicht im Literaturverzeichnis).

Fußnoten