Oft ist zu hören, dass dieses Wissen nicht zitiert werden müsse, da es eben disziplinenübergreifend oder innerhalb einer Disziplin bekannt und anerkannt (unstrittig) sei. Daraus wird dann die (falsche!) Schlussfolgerung gezogen, dass man dieses Wissen ohne Kennzeichnungen und Quellenangaben abschreiben dürfe. Die Regel lautet vielmehr so: In der Tat müssen allgemein bekannte Sachverhalte nicht belegt werden. Wird jedoch nicht der Inhalt eines allgemein bekannten Sachverhalts wiedergegeben, sondern der Wortlaut, etwa aus einem Lehrbuch, so gelten sehr wohl die üblichen Zitierregeln. Diese Regel findet sich etwa in den „Richtlinien zur Manuskriptgestaltung“ der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und sie gilt für alle Wissenschaftsdisziplinen (Anführungszeichen werden nicht normiert): | Oft ist zu hören, dass dieses Wissen nicht zitiert werden müsse, da es eben disziplinenübergreifend oder innerhalb einer Disziplin bekannt und anerkannt (unstrittig) sei. Daraus wird dann die (falsche!) Schlussfolgerung gezogen, dass man dieses Wissen ohne Kennzeichnungen und Quellenangaben abschreiben dürfe. Die Regel lautet vielmehr so: In der Tat müssen allgemein bekannte Sachverhalte nicht belegt werden. Wird jedoch nicht der Inhalt eines allgemein bekannten Sachverhalts wiedergegeben, sondern der Wortlaut, etwa aus einem Lehrbuch, so gelten sehr wohl die üblichen Zitierregeln. Diese Regel findet sich etwa in den „Richtlinien zur Manuskriptgestaltung“ der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und sie gilt für alle Wissenschaftsdisziplinen (Anführungszeichen werden nicht normiert): |