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„Eine Ausnahme von der Pflicht, jede Übernahme fremder Texte und Ideen durch Quellenangaben zu belegen, besteht für Grundlagenwissen, das allgemein im Fach bekannt ist, und das etwa in einem Lehrbuch dargestellt wird. Wird dieses Grundlagenwissen allerdings mit Hilfe eines fremden Textes – sei es ein Originaltext oder ein anderes Lehrbuch – dargestellt, so ist dies mit entsprechenden Quellenangaben zu kennzeichnen.“  
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„Eine Ausnahme von der Pflicht, jede Übernahme fremder Texte und Ideen durch Quellenangaben zu belegen, besteht für Grundlagenwissen, das allgemein im Fach bekannt ist, und das etwa in einem Lehrbuch dargestellt wird. Wird dieses Grundlagenwissen allerdings mit Hilfe eines fremden Textes – sei es ein Originaltext oder ein anderes Lehrbuch – dargestellt, so ist dies mit entsprechenden Quellenangaben zu kennzeichnen.“<ref>Es sei darauf hingewiesen, dass die Formulierung „mit […] Quellenangaben zu kennzeichnen“ nicht ganz korrekt ist, gemeint ist wohl „mit […] Quellenangaben zu belegen“: [https://www.psychologie.uni-frankfurt.de/90080017/DGPS_Richtlinien_zur_Manuskriptgestaltung_2019.pdf https://www.psychologie.uni-frankfurt.de/90080017/DGPS_Richtlinien_zur_Manuskriptgestaltung_2019.pdf], S. 53.</ref>
 
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