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Der Begriff „Notorisches Wissen“ meint allgemein bekanntes Wissen oder Grundlagenwissen, das in einem jeweiligen Fach Allgemeint gut (common sense). Ein Beispiel aus dem Fach Philosophie: Es gibt drei Wahrheitstheorien, die Korrespondenz-, die Kohärenz- und die Konsenstheorie der Wahrheit. Ein Beispiel aus dem Fach Kommunikationswissenschaft: Der Third Person Effect meint die Annahme, dass Medienwirkungen bei anderen Personen stärker auftreten als bei einem selbst.
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Der Begriff „Notorisches Wissen“ meint allgemein bekanntes Wissen oder Grundlagenwissen, das in einem jeweiligen Fach Allgemeint gut (''common sense''). Ein Beispiel aus dem Fach Philosophie: Es gibt drei Wahrheitstheorien, die Korrespondenz-, die Kohärenz- und die Konsenstheorie der Wahrheit. Ein Beispiel aus dem Fach Kommunikationswissenschaft: Der ''Third Person Effect'' meint die Annahme, dass Medienwirkungen bei anderen Personen stärker auftreten als bei einem selbst.
    
Oft ist zu hören, dass dieses Wissen nicht zitiert werden müsse, da es eben disziplinenübergreifend oder innerhalb einer Disziplin bekannt und anerkannt (unstrittig) sei. Daraus wird dann die (falsche!) Schlussfolgerung gezogen, dass man dieses Wissen ohne Kennzeichnungen und Quellenangaben abschreiben dürfe. Die Regel lautet vielmehr so: In der Tat müssen allgemein bekannte Sachverhalte nicht belegt werden. Wird jedoch nicht der Inhalt eines allgemein bekannten Sachverhalts wiedergegeben, sondern der Wortlaut, etwa aus einem Lehrbuch, so gelten sehr wohl die üblichen Zitierregeln. Diese Regel findet sich etwa in den „Richtlinien zur Manuskriptgestaltung“ der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und sie gilt für alle Wissenschaftsdisziplinen (Anführungszeichen werden nicht normiert):
 
Oft ist zu hören, dass dieses Wissen nicht zitiert werden müsse, da es eben disziplinenübergreifend oder innerhalb einer Disziplin bekannt und anerkannt (unstrittig) sei. Daraus wird dann die (falsche!) Schlussfolgerung gezogen, dass man dieses Wissen ohne Kennzeichnungen und Quellenangaben abschreiben dürfe. Die Regel lautet vielmehr so: In der Tat müssen allgemein bekannte Sachverhalte nicht belegt werden. Wird jedoch nicht der Inhalt eines allgemein bekannten Sachverhalts wiedergegeben, sondern der Wortlaut, etwa aus einem Lehrbuch, so gelten sehr wohl die üblichen Zitierregeln. Diese Regel findet sich etwa in den „Richtlinien zur Manuskriptgestaltung“ der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und sie gilt für alle Wissenschaftsdisziplinen (Anführungszeichen werden nicht normiert):

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