Zeile 66: |
Zeile 66: |
| | | |
| Bei Punkt 3 (und damit auch in Auswirkung auf die folgenden Punkte) ist schließlich der Zeitpunkt der Plagiatsentdeckung (-detektion) zu beachten. Dieser kann sein: | | Bei Punkt 3 (und damit auch in Auswirkung auf die folgenden Punkte) ist schließlich der Zeitpunkt der Plagiatsentdeckung (-detektion) zu beachten. Dieser kann sein: |
− | 1. Während der Prüfung; bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen vor Abgabe der Endarbeit
| + | |
− | 2. Nach der Prüfung, aber vor der Beurteilung (beziehungsweise im Zuge dieser); bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen nach Abgabe der Endarbeit, aber vor der Beurteilung der LV (beziehungsweise im Zuge dieser)
| + | * Während der Prüfung; bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen vor Abgabe der Endarbeit |
− | 3.1 Nach der Beurteilung, aber vor Verleihung des akademischen Grades
| + | * Nach der Prüfung, aber vor der Beurteilung (beziehungsweise im Zuge dieser); bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen nach Abgabe der Endarbeit, aber vor der Beurteilung der LV (beziehungsweise im Zuge dieser) |
− | 3.2 Nach der Beurteilung und nach Verleihung des akademischen Grades
| + | * Nach der Beurteilung, aber vor Verleihung des akademischen Grades |
| + | * Nach der Beurteilung und nach Verleihung des akademischen Grades |
| | | |
| Diese Phasen korrespondieren mit gesetzlichen Sanktionsmöglichkeiten. | | Diese Phasen korrespondieren mit gesetzlichen Sanktionsmöglichkeiten. |
| + | |
| + | Diese Dimensionen der Plagiatsprävalenz machen es so schwer, den Begriff ‚Plagiat’ empirisch zu operationalisieren. Mit simplen Fragen wie ''‚Wie viele Plagiatsfälle gab es…?’'' kommt man so gesehen nicht weit. Zudem gibt es fast immer eine begriffliche Unschärfe in Bezug auf ''die Referenz des Plagiatsbegriffs'': Meint ‚Plagiat’ das jeweils einzelne, abgegrenzte ''Plagiatsfragment'' (also eine parzellierte plagiierte Sinneinheit in einem Werk) und/oder wird der Begriff auf das gesamte Werk angewandt, wenn ein erheblicher oder werkprägender Teil aus Plagiatsfragmenten besteht? Wenn wir etwa nach akademischen Plagiatsstatistiken fragen, meinen wir immer Werke, nicht einzelne Plagiatsfragmente und auch nicht Verfasser/innen, die ja auch mehrfach Plagiate einreichen könnten. Dennoch hat sich im Sprachgebrauch beides etabliert: Man kann sagen, dass die Dissertation von Herrn Guttenberg ein Plagiat ist. Man kann aber auch sagen, dass die Dissertation von Herrn Guttenberg so und so viele Plagiate ''enthält''. |
| + | |
| + | Zwei definitorische Abgrenzungen sollen noch vorgenommen werden: Das hier im Fokus stehende akademische Plagiat (als Verstoß gegen die Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis und – in seiner schwerwiegenden Form – mit möglichen studienrechtlichen Konsequenzen) muss vom Plagiat im Sinne einer Urheberrechtsverletzung immer unterschieden werden (andere Rechtsmaterie: einmal Universitätsgesetz, einmal Urheberrechtsgesetz). Auch wird empfohlen, Arbeiten von Ghostwritern nicht als eine Unterform des Plagiats aufzufassen. |
| | | |
| | | |