Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Änderung der Größe ,  23:17, 10. Feb. 2022
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 56: Zeile 56:  
</div>
 
</div>
   −
Aus der Ehrlichkeit als Grundprinzip der Wissenschaft und oberste Norm lassen sich zunächst '''fünf Grundregeln für das wissenschaftliche Zitieren''' ableiten, die so '''für alle Wissenschaftsdisziplinen''' verbindlich sind. Diese fünf Grundregeln wurden für dieses Wiki neu formuliert. Als Basis diente u.a. das Dokument [https://www.dgpuk.de/sites/default/files/Beschluss_Plagiate_%C3%B6ffentliche_Kommunikation_MGV_2014.pdf Beschluss_Plagiate_öffentliche_Kommunikation_MGV_2014.pdf], das in Bezug auf das Zitieren die drei Grundregeln „korrekte Zitation, Quellentransparenz und Quellenkritik“ (S. 2) anführt, die für alle Wissenschaftsdisziplinen gelten. Daraus resultieren die hier angeführten Grundregeln 1 (Quellenkritik), 2 (Korrektheit), 3 (Richtigkeit) und 4 (Vollständigkeit).
+
Aus der Ehrlichkeit als Grundprinzip der Wissenschaft und oberste Norm lassen sich zunächst '''fünf Grundregeln für das wissenschaftliche Zitieren''' ableiten, die so '''für alle Wissenschaftsdisziplinen''' verbindlich sind. Diese fünf Grundregeln wurden für dieses Wiki neu formuliert. Als Basis diente u.a. das Dokument [https://www.dgpuk.de/sites/default/files/Beschluss_Plagiate_%C3%B6ffentliche_Kommunikation_MGV_2014.pdf Beschluss_Plagiate_öffentliche_Kommunikation_MGV_2014.pdf], das in Bezug auf das Zitieren die drei Grundregeln „korrekte Zitation, Quellentransparenz und Quellenkritik“ (S. 2) anführt, die für alle Wissenschaftsdisziplinen gelten. Daraus resultieren die hier angeführten Grundregeln 1 (Richtigkeit), 2 (Quellenkritik), 3 (Korrektheit) und 4 (Vollständigkeit).
    
In einer informellen Umfrage unter Fachvertreter/inne/n der Universität Wien antwortete ein Fachvertreter: „Es gibt eigentlich nur zwei Anforderungen, die erfüllt werden müssen: Sicherstellung der leichten Auffindbarkeit isd § 57 (2) UrhG (d.h. unbedingt Seitenangaben) und Einheitlichkeit der Zitationsart (= kein Wechsel zwischen APA-Style und deutscher Zitierweise).“ Daraus resultieren die Grundregeln 4 (Vollständigkeit) und 5 (Einheitlichkeit).
 
In einer informellen Umfrage unter Fachvertreter/inne/n der Universität Wien antwortete ein Fachvertreter: „Es gibt eigentlich nur zwei Anforderungen, die erfüllt werden müssen: Sicherstellung der leichten Auffindbarkeit isd § 57 (2) UrhG (d.h. unbedingt Seitenangaben) und Einheitlichkeit der Zitationsart (= kein Wechsel zwischen APA-Style und deutscher Zitierweise).“ Daraus resultieren die Grundregeln 4 (Vollständigkeit) und 5 (Einheitlichkeit).
   −
Ein weiterer Fachvertreter schrieb in der informellen Umfrage: „Wesentlich ist v.a. die einheitliche Zitationspraxis innerhalb einer wissenschaftlichen Arbeit, beurteilt wird dementsprechend i.d.R. die Transparenz, Vollständigkeit und Einheitlichkeit der Belege.“ Daraus resultieren die Grundregeln 3 (Richtigkeit), 4 (Vollständigkeit) und 5 (Einheitlichkeit).
+
Ein weiterer Fachvertreter schrieb in der informellen Umfrage: „Wesentlich ist v.a. die einheitliche Zitationspraxis innerhalb einer wissenschaftlichen Arbeit, beurteilt wird dementsprechend i.d.R. die Transparenz, Vollständigkeit und Einheitlichkeit der Belege.“ Daraus resultieren die Grundregeln 1 (Richtigkeit), 4 (Vollständigkeit) und 5 (Einheitlichkeit).
    
== <span class="colored-text" id="stufe-2">Stufe II:</span> Die fünf Grundregeln für das wissenschaftliche Zitieren ==
 
== <span class="colored-text" id="stufe-2">Stufe II:</span> Die fünf Grundregeln für das wissenschaftliche Zitieren ==

Navigationsmenü